Selbstständige: PKV oder GKV?

„Hauptargument sind immer die besseren Leistungen der PKV“

Selbstständige sind in der PKV meist gut aufgehoben – sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Wie sich Fallstricke sowohl in der privaten Krankenversicherung als auch in der GKV umgehen lassen, erklärt Inter-Maklerreferentin Verena Breuning-Wendlandt.
Modernes Porträt einer Frau im beruflichen Umfeld, symbolisiert Kompetenz und Vertrauen.
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Verena Breuning-Wendlandt ist Maklerreferentin bei der Inter Krankenversicherung.

Frau Breuning-Wendlandt, Selbstständige können zwischen PKV und GKV wählen – was sollte bei der Entscheidungsfindung beachtet werden? Was sind die Basics, die ich als Makler abfragen sollte?

Verena Breuning-Wendlandt: Als erstes spielt natürlich der Gesundheitszustand eine zentrale Rolle, wie in jeder PKV-Beratung. Dazu ist insbesondere bei Selbstständigen die Tätigkeit relevant. So sind manche Berufe in der PKV gar nicht annahmefähig. Das sind zum Beispiel typische neue Tätigkeiten wie Blogger, Influencer und ähnliche. Der Hintergrund ist, dass die PKV eine langfristige Angelegenheit ist und möglichst fürs ganze Leben abgeschlossen werden sollte. Bei vielen der neuen beruflichen Tätigkeiten ist es aber oft ungewiss, wie es in den nächsten Jahren weitergeht. Ein angesagter Blogger, der momentan gutes Geld verdient, ist vielleicht in fünf Jahren schon in einer ganz anderen Lage. Wenn er dann die Beiträge nicht mehr zahlen kann, wird er womöglich in den Notlagentarif überführt. Das kann weder in seinem noch im Interesse der Krankenversicherer sein.

Welche Fallstricke lauern für Selbstständige in der PKV wie auch in der GKV?

Breuning-Wendlandt: Das Risiko einer längerfristigen Erkrankung wird immer wieder unterschätzt, insbesondere von gesetzlich versicherten Selbstständigen. In der GKV zahlen sie grundsätzlich den um 0,6 Prozentpunkte ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent. Das klingt erstmal schön, aber Vorsicht: Darin ist kein Krankengeld enthalten. Und selbst wenn sich der Selbstständige für den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent entscheidet, kommt das Krankengeld erst ab dem 43. Tag zum Tragen und ist zudem mit einer Einkommenslücke verbunden. Deshalb sollten Makler immer zu einer privaten Krankentagegeldversicherung raten. Hier ist der Vorteil, dass diese bedarfsgerecht abgeschlossen werden kann, also individuell hinsichtlich Karenzzeit und Tagessatz, der sich an den tatsächlichen Einnahmen des Selbstständigen orientiert. Eine kurze Karenzzeit, zum Beispiel von zwei oder drei Wochen empfiehlt sich immer dann, wenn der Kunde wenig finanzielle Rücklagen hat, um seinen Verdienstausfall bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit ausgleichen zu können. Die Inter Krankenversicherung bietet Krankentagegelder bereits ab drei Tagen an, was nicht marktüblich ist. Selbstständige sollten bei der Wahl des allgemeinen Beitragssatzes in der GKV bedenken, dass sie sich damit für einen Wahltarif entschieden haben, der sie bis zu drei Jahren an die Krankenkasse binden kann. Ein Wechsel in die PKV ist in diesem Zeitraum dann nicht möglich.

Wie steht es mit dem Risiko von Beitragsnachzahlungen in der GKV?

Breuning-Wendlandt: Das sollte in der Beratung unbedingt erwähnt werden. Gerade junge Selbstständige mit schwankenden Umsätzen müssen wissen, dass sie mit erheblichen Beitragsnachzahlungen zu rechnen haben, wenn sich ihre Einkommenssituation verbessert. Anders als in der PKV richtet sich die Betragshöhe bei den Krankenkassen nach dem Einkommen. Stellt sich irgendwann heraus, dass ein GKV-Versicherter inzwischen höhere Einnahmen hat als er seinerzeit zur Berechnung der Beiträge angegeben hatte, ist die Differenz nachzuzahlen, was eine beträchtliche Summe sein kann.

Aber die PKV ist auch nicht für jeden Selbstständigen die richtige Lösung, oder?

Breuning-Wendlandt: Egal, ob Selbstständiger oder gutverdienender Angestellter – es ist immer der Einzelfall zu betrachten: Passt das PKV-Modell zum Kunden, oder eben nicht? Als junger Existenzgründer sollte ich vielleicht erst einmal Erfahrung sammeln und herausfinden, ob die Selbstständigkeit wirklich etwas für mich ist. Aber auch da gibt es Unterschiede. Bin ich Solo-Selbstständiger und auf mich allein gestellt? Oder übernehme ich ein gut laufendes, bestehendes Unternehmen, indem ich vielleicht vorher selbst angestellt war? Das finden wir zum Beispiel häufig bei Friseuren oder Physiotherapeuten, aber auch in anderen Branchen. Wenn da jemand den Kundenbestand mitnimmt, ist die Existenzgründung besser aufgestellt. So oder so sollte eine Entscheidung für die PKV niemals aus „Beitragsersparnissen“ erfolgen. Wenn die Überlegungen für die PKV noch nicht abgeschlossen sind, bieten sich Optionstarife an, um sich den späteren Zugang zur PKV zu sichern. Hauptargument für die PKV sind in allen drei Leistungsbereichen, also ambulant, Zahn und stationär, immer die bessere Versorgung, erst recht mit Blick auf die anstehende Gesundheitsreform.

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Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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