Klauseln im Vertrag

Rentenfaktor: Verbraucherschützer verklagen Allianz und R+V

Der Verbraucherschutz aus Baden-Württemberg zieht wieder gegen Rentenfaktor-Klauseln in Rentenversicherungen ins Feld. Es geht erneut gegen die Allianz und nun zusätzlich gegen die R+V. Klagen sind eingereicht.
Mehrere Allianz- und R+V-Fahnen bei Protestaktion gegen Rentenfaktor.
© allianz.com
Flaggen mit Allianz-Logo: Erneut im Fadenkreuz der Verbraucherzentrale

Nachdem sie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Allianz gewonnen hatte, will die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun nachlegen. Sie hat Klagen gegen die Allianz Lebensversicherung und die R+V Lebensversicherung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart beziehungsweise dem OLG Frankfurt am Main eingereicht. In beiden Fällen geht es erneut um Vertragsklauseln, nach denen die Versicherer Rentenfaktoren kürzen dürfen.

Kurzer Rückblick: Im Dezember 2025 hatte der BGH eine Klausel in der fondsgebundenen Riester-Rente der Allianz Lebensversicherung für unwirksam erklärt (Aktenzeichen: IV ZR 34/25). Sie hatte der Allianz Leben das Recht eingeräumt, den ursprünglich angesetzten Rentenfaktor zu kürzen. Und zwar dann, wenn sich Lebenserwartung oder Rendite der Kapitalanlagen dauerhaft ungünstig entwickeln.

Das Problem war aber gar nicht mal die Klausel selbst, sondern der fehlende Zusatz. Der hätte die Allianz verpflichten müssen, den Rentenfaktor wieder hochzusetzen, sobald sich die Lage wieder verbessert. Mehr zum Urteil und den Folgen lesen Sie hier und hier.

Jetzt geht es also nochmal gegen die Allianz und zusätzlich gegen die R+V. Zwar unterscheiden sich die diesmal angegriffenen Klauseln von der, die der BGH aushebelte, räumt die Verbraucherzentrale ein. Doch angeblich verfolgen sie dasselbe Ziel: Den Rentenfaktor senken zu dürfen, ohne verpflichtet zu sein, ihn eventuell wieder hochzusetzen.

Die Verbraucherschützer sehen dahinter gar ein systematisches Problem: Gekürzte Rentenfaktoren verbessern die wirtschaftliche Situation der Versicherer, die Kosten späterer Korrekturen gehen jedoch regelmäßig zulasten der Versichertengemeinschaft, etwa durch gekürzte Überschussbeteiligung.

„Hier ist der Gesetzgeber gefordert, den rechtlichen Rahmen zu korrigieren, so dass die rechtswidrig erlangten Profite nicht bei den Versicherern bleiben“, verlangt Niels Nauhauser, Chef der Abteilung Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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