Finfluencer werben im Netz für Finanzprodukte, seien es Geldanlagen, Versicherungen, Altersvorsorge. Und gefühlt werden es täglich mehr. Wer sich dieser besonderen Form des Influencer-Daseins anschließen möchte, für den hat die Finanzaufsicht Bafin nun Verhaltensrichtlinien verfasst.
Das tat sie zusammen mit der europäischen Finanzmarktaufsicht Esma (European Securities and Markets Authority). Zu finden sind sie auf einem Übersichtsblatt, einem Factsheet.
Im Grunde sind alle Hinweise dort bei einigermaßen redlicher Herangehensweise völlig klar. Sollte man meinen. So sollen Finfluencer …:
- „wahr, fair, klar und nicht irreführend“ sprechen.
- die Produkte, die sie bewerben, selbst verstehen.
- zwischen Fakten und Meinungen unterscheiden.
- nicht nur über Chancen, sondern auch über Risiken sprechen
- kein Wissen vortäuschen, das sie nicht haben
Die Bafin will ihr Blatt nicht als Rechtsberatung oder Regulatorik verstanden wissen. Folglich setzt sie den Werbern im Web auch nicht gleich die Pistole auf die Brust. Alles klingt eher nach wohlwollenden Ratschlägen für den erfolgreichen Berufsstart.
So heißt es etwa: „Finfluencer müssen für ihre geposteten Inhalte die Verantwortung tragen.“ Und wo Staat oder Finanzamt ein Unheil dräuendes „sonst“ hinterherdonnern und mit Konsequenzen drohen würden, kommt von der Bafin: nichts. Sie weist lediglich darauf hin, dass „irreführende oder leichtfertige Posts“ den Followern schaden können, und Finfluencer rechtlich für solche Schäden verantwortlich gemacht werden können.
Tatsächlich ist die Rolle der Finfluencer umstritten. Insbesondere geht es um die Frage, wie weit sie für ihre Tipps im Netz haften sollen. Die Bafin gab sich zuletzt recht gelassen und sieht Finfluencer nicht als haftende Berater. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich hingegen kampfeslustig und sogar in Abmahnlaune. Profi-Berater werden reguliert und haften, und Finfluencer können reden, was sie wollen? Das findet man beim BVK nicht in Ordnung.
Immerhin verlangt die Bafin deutlich, dass Finfluencer klarstellen müssen, wenn sie für ein beworbenes Produkt Geld, Geschenke oder Vergünstigungen erhalten. Ebenso wenn sie selbst dort investiert haben oder einen sonstigen Vorteil erlangen.
Auch das Thema Zulassung kommt zur Sprache. So brauchen – und dabei bleibt die Bafin – Finfluencer keine Zulassung, um etwas über Finanzprodukte oder Dienstleistungen zu posten. Aber anderen zu sagen, was sie kaufen oder nicht kaufen sollen, kann als Anlageberatung gelten. Dafür muss man aber durch die Behörden zugelassen sein. Wer das nicht will, dürfe keine „personalisierten Empfehlungen dazu, welche Finanzprodukte gekauft, verkauft oder gehalten werden sollen“, abgeben.
Außerdem kann es als Beratung gelten, wenn Finfluencer …:
- … meinen, ob der Kurs einer Aktie oder einer Kryptowährung steigt oder fällt
- … Schulungs- oder Bildungsinhalte bereitstellen
Dann einfach darunterzuschreiben, dass das keine Anlageberatung sei, bringt übrigens laut Bafin nichts.
Aber: Den wirklich nützlichsten und irgendwie auch schönsten Hinweis liefert die Bafin halb versteckt auf Seite 2. Denn dort steht als sechster Punkt einer Checkliste: „Denken Sie nach, bevor Sie posten; im Zweifel posten Sie nicht.“