Zum Glück hatte Veronika Podzins auch sich selbst gut beraten. Vor einigen Jahren trat die damals 57-jährige Versicherungsmaklerin aus Kaltenkirchen (nördlich von Hamburg) vor die Tür und rutschte auf einer vereisten Stelle aus. Über Nacht hatte es gefroren. Ihr Sprunggelenk und ihr Wadenbein brachen. Kompliziert. Elf Tage lag sie im Krankenhaus, sechs Wochen lang durfte sie ihr Bein nicht belasten. Danach ab in die Reha.
Doch sie hatte ihre Unfallversicherung. Zwar brauchte sie keine Haushaltshilfe. „Aber der Menüservice brachte uns zwei Monate lang jeden Tag frisches Essen. Das war großartig“, erinnert sich die heute 61-Jährige.
Sie hat noch weitere Fälle parat, in denen Ältere Unfälle erlitten – und denen ein Versicherer anschließend zur Seite stand. Zum Beispiel eine Kundin, der mit 58 Jahren auf dem Parkplatz schwindelig wurde. Sie fiel auf den Kopf und verbrachte vier Tage im Krankenhaus. Dafür bekam sie 400 Euro Krankenhaustagegeld. Mehr gab es nicht. Zum Glück, muss man dazu sagen, denn sie trug keinen bleibenden Schaden davon.
60 ist das neue 50. Vielleicht sogar das neue 40. Die Zahlen in den geflügelten Wörtern variieren, die Botschaft bleibt dieselbe: Die Senioren von heute wollen nicht mit Häkeldeckchen vor dem Ofen hocken oder auf ein Kissen gelehnt den ganzen Tag aus dem Fenster schauen. Sie wollen wandern, reisen, feiern, tanzen, Auto fahren. Doch weil Körper und Geist hier und da nicht mehr ganz so zuverlässig mitspielen, steigt auch die Unfallgefahr. Und ganz speziell die Gefahr zu stürzen.
Davor warnt beispielsweise der gemeinnützige Interessenverband Deutsche Seniorenliga. In einer allein zu diesem Thema verfassten Broschüre hat er ein paar Zahlen zusammengetragen. Demnach stürzen etwa 28 Prozent der über 65-Jährigen in Deutschland mindestens einmal im Jahr. Das sind mindestens 5 Millionen Menschen. Über die Hälfte der Sturzunfälle bei Menschen ab 60 passieren zu Hause oder in unmittelbarer Umgebung. Und wenn sie stürzen, bricht sich jeder Zweite mindestens einen Knochen. Eine halbe Million Krankenhauseinweisungen sind direkt auf einen Sturz zurückzuführen.

Bei solchen Aussichten liegt es irgendwie auf der Hand, dass sich vor allem Ältere gegen Unfälle versichern sollten. Denn aus der Gesetzlichen Unfallversicherung ist man grundsätzlich automatisch raus, sobald man zu arbeiten aufhört.
Doch da ist zuerst der Umstand, dass sich normale Unfallversicherungen ab einem gewissen Alter verändern. „Wer eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, muss damit rechnen, dass der Vertrag mit 75 Jahren endet, Leistungen gekürzt oder dass die Beiträge deutlich angehoben werden“, schreiben die Verbraucherzentralen in einem Ratgeber. Wobei das Alter je nach Anbieter sogar deutlich niedriger liegen kann.
Im Gegenzug wird unter Umständen eine lebenslange Invalidenrente nicht mehr ganz so wichtig, weil „einem Senior, der bereits Rentner ist, im Invaliditätsfall kein Gehalt fehlt, da die monatliche Altersrente ja weiter bezahlt wird“, wie es der Versicherungsmakler Sebastian Klöppel aus Korschenbroich auf seiner Internetseite beschreibt.
Stattdessen können einmalige Summen wichtiger werden, um im Notfall den Haushalt invalidengerecht umbauen zu können. „Nicht selten ist ein Sturz der Beginn von Pflegebedürftigkeit“, stellt die Seniorenliga nüchtern fest. Weshalb Versicherer inzwischen zunehmend spezielle Tarife für Senioren anbieten.
Bei der Stuttgarter zum Beispiel – mit einem Unfallanteil von 87 Prozent am gesamten direkten Geschäft – können sich Erwachsene in der normalen Unfall zwar nur bis zu einem Alter von 64 Jahren versichern. „Für Personen ab 50 Jahren bieten wir die ‚Unfallversicherung 50plus‘ mit besonderem Schwerpunkt auf Assistance-Leistungen an“, teilt der Versicherer mit. Assistance-Leistungen – das sind jene Hilfen, die abseits von reinen Geldbeträgen das tägliche Leben erleichtern oder überhaupt ermöglichen sollen. Sie sind zwar in der Regel auf sechs Monate begrenzt, aber damit lässt sich schon viel anfangen.
Als Assistent hat die Stuttgarter den Malteser Hilfsdienst verpflichtet, der im täglichen Leben zur Hand geht: Zum Beispiel hilft er beim Einkaufen, reinigt die Wohnung, liefert Essen, leistet Grundpflege, begleitet zum Arzt oder zu Behörden, hält Tag und Nacht Wache und noch einiges mehr. Ein Höchstalter ist bei 50plus nicht vorgesehen.
Um insgesamt mal ein paar Zahlen zu nennen: Die „Stiftung Warentest“ nahm im Herbst 2022 satte 72 Tarife von 41 Anbietern unter die Lupe, die derartige Assistance-Leistungen enthalten. 13 davon beschränken sich nur auf solche Leistungen und zahlen sonst nichts weiter. Der Rest kombiniert klassische Unfallversicherung mit Assistenz. Im Gegensatz zur Stuttgarter haben viele Tarife ein maximales Eintrittsalter, besonders oft liegt es bei 79 oder 80 Jahren.
Auch in den Leistungen und Bedingungen unterscheiden sie sich enorm. Weshalb sich Senioren zusammen mit ihrem Makler genau ansehen sollten, was sie benötigen und was nicht und wann die Versicherung zahlt und wann nicht. Wohnt die Oma noch mit Kindern und Enkeln unter einem Dach, ist die tägliche warme Mahlzeit nicht ganz so wichtig wie bei einer in alle Himmelsrichtungen verstreuten Familie. Und einen ebenerdigen Bungalow muss man vielleicht nicht ganz so stark umbauen wie ein Eigenheim mit vielen Treppen. Die Police sollte zu den Lebensumständen und den Aktivitäten passen. Doch es gibt einige kleinste gemeinsame Einschlüsse, die Makler und auch Verbraucherschützer durchweg empfehlen.

Maklerin Veronika Podzins greift in dieser Hinsicht gern auf die VHV zurück. Dort mag sie insbesondere, dass der Versicherer auf Gesundheitsfragen verzichtet. Auch gibt es im Tarif Klassik-Garant Exklusiv nicht einmal Nachteile, wenn Unfallfolgen – nicht Unfallursachen! – komplett aus Vorerkrankungen oder bestehenden Leiden entstanden sind (Verzicht auf Mitwirkungsanteil). Ausgenommen sind nur Glasknochenkrankheit, Parkinson und Multiple Sklerose.
Warum der Tarif nicht im Warentest auftaucht, leuchtet nicht ganz ein. Vielleicht, weil es kein ausdrücklicher Seniorentarif ist, sondern die hausübliche Unfallversicherung mit auf Senioren abgestimmten Beiträgen (höher) oder Leistungen (niedriger). „Diese Entscheidung müssen sie einmal treffen. Danach gibt es keine weiteren Beitragsanpassungen“, sagt Michael Galuba, Abteilungsleiter SHU Privat & Sach-Firmen.
Neben den stabilen Beiträgen hält er es für wichtig, dass ein kundenfreundlicher Tarif für Senioren „keine Beschränkungen bezüglich Progressionen, Mitwirkungsregelungen oder Höchstversicherungssummen“ enthält. Die von Maklerin Podzins so geschätzten Assistenzleistungen – unter anderem mit Wäscheservice, Mahlzeiten, Putzen, Pflegen, An- und Auskleiden und Haustier versorgen – lassen sich übrigens über den separaten Baustein „Easy Care“ hinzubuchen.
Gute Erfahrung mit Assistenzleistungen hat auch der Makler Daniel Schulta (der „Vertragstuner“) gemacht. Bei einer 60-jährigen Kundin hatte sich die Handkreissäge im Holz verkeilt und die andere Hand erwischt. „Ein klassischer Haushaltsunfall mit meiner Meinung nach toller Hilfe über die Interrisk mit dem Dienstleister Roland Assistance“, meint Schulta und erwähnt als Beispiel den Fahrservice, den die Kundin in Anspruch nahm.
Auf Nachfrage teilt Produktmanager Nico Zimmermann von der Interrisk mit, dass es auch dort keinen speziellen Seniorentarif gibt. „Es gilt das Lebensphasen-Modell mit einem Tarif für alle Lebensphasen. Damit haben wir kein Höchsteintrittsalter bei Vertragsbeginn“, so Zimmermann. Damit sei sogar ein Neuabschluss mit 100 Jahren möglich. Die Assistance-Leistungen seien zwar für alleinstehende Senioren besonders zu empfehlen, gälten aber für alle Altersgruppen. Und nützlich sind sie nun mal definitiv.
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