Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung überarbeitet. Damit müssen zwar Cyberversicherer ihre Policen nicht genau so aufbauen. Es ist aber davon auszugehen, dass sie es tun und die dort vorgegebenen Bedingungen auch bei sich umsetzen.
Folgende konkreten Aspekte hat der Verband verändert:
„Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2017 hat sich der Cyberversicherungsmarkt sehr dynamisch entwickelt, zudem haben sich auch manche Rahmenbedingungen verändert: Mehr Beschäftigte arbeiten mobil, Anwendungen werden zunehmend über Cloud Computing angeboten, die Datenschutzgrundverordnung hat neue Schadenersatzansprüche bei Datenlecks geschaffen. Die neuen Musterbedingungen tragen diesen Entwicklungen Rechnung“, begründet GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Maßnahme.
Die neuen Musterbedingungen für Cyberversicherungen können Sie hier herunterladen.
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