Die private Krankenversicherung (PKV) bietet einige Vorteile gegenüber dem gesetzlichen System – etwa, dass vertraglich vereinbarte Leistungen nicht einseitig zu Ungunsten der Versicherten geändert werden können. Trotzdem müsse ein Wechsel in die PKV wohl überlegt sein, meint Jens Trittmacher, Jurist beim Bund der Versicherten. Denn es gelte der Grundsatz: „Einmal privat, immer privat.“
Zimmer in einer chirurgischen Privatstation eines Krankenhauses – privat Krankenversicherte genießen so manche Vorzüge gegenüber Kassenpatienten, müssen zugleich aber andere Risiken in Kauf nehmen.
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