Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness hatte am Donnerstag angekündigt, ein EU-weites Provisionsverbot in der Finanzberatung vorerst nicht mehr weiterzuverfolgen (wir berichteten). Unter Verbraucherschutzorganisationen wurde die Rücknahme der Pläne mit Enttäuschung aufgenommen. Auch beim Bund der Versicherten (BdV) ist man jetzt damit beschäftigt, sich auf die neue Lage einzustellen – wie geht es nun weiter?
Man halte Provisionen weiterhin für „ein Teil des Problems“, erklärte der BdV am Mittwochmorgen in einer Pressemitteilung. Es müsse nun darum gehen, „bessere Rahmenbedingungen für eine unabhängige, ergebnisoffene Honorarberatung zu schaffen“.
„Provisionen heizen den Vertrieb von ungeeigneten Produkten wie Lebensversicherungen zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern an und verhindern eine bedarfsgerechte Altersvorsorge“, sagte BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke. Die Förderung von Lebensversicherungen – beispielsweise durch Steuerbegünstigungen – verschärfe die Situation, so Rehmke. Denn die Kosten bei Lebensversicherungsverträgen belasteten Verbraucher unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Provisionen in die Abschluss- und Vertriebskosten einkalkuliert seien.
Vor diesem Hintergrund sei es hilfreich, die unabhängige Finanzberatung durch verbindliche Gebührenmodelle zu stärken, findet der BdV. Zugleich wandten sich die Verbraucherschützer gegen das Argument von Branchenverbänden und Politikern, wonach durch ein Provisionsverbot „Beratungslücken“ drohten. Dieses Argument sei „nicht stichhaltig“, denn schon jetzt seien Defizite in der Altersvorsorgeberatung allgegenwärtig, so der Verein.
Grund für derlei Defizite sei, dass die laut BdV „vermeintliche Beratung“ hierzulande meist „schlicht auf einen Verkauf von unflexiblen und renditeschwachen – aber eben stark provisionierten – Lebensversicherungsprodukten“ abziele. Das kommt Verbrauchern teuer zu stehen, so Rehmke. Insofern halte es der BdV für unerlässlich, dass die EU-Finanzkommissarin trotz der Widerstände an der Entwicklung einer Regulierung festhalte, „die echte Kostentransparenz auch bei Provisionen vorsieht sowie verschärfte Bedingungen, unter denen Vergütungsanreize gesetzt werden dürfen“. Die Erfüllung dieser Vorgaben müssten die Aufsichtsbehörden streng kontrollieren, so die Forderung der Verbraucherschützer.
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