Entlastung im Jahresendgeschäft

BU-Verträge können 2023 wieder aufs Vorjahr rückdatiert werden

Der Dezember bereitet vielen Maklern Stress – gelingt es, die epische Gesundheitshistorie des Kunden noch bis Jahresende vernünftig aufzubereiten? Entlastung bringt nun eine Nachricht zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Weil der Höchstrechnungszins 2023 gleich bleibt, können Neuabschlüsse bei vielen Gesellschaften sogar noch bis Mitte 2023 rückdatiert werden auf den 1. Dezember 2022. Darauf weist der Versicherungsmakler Tobias Bierl hin.
© privat
Makler Tobias Bierl

Mehr zum Thema

Podcast: GKV-Reform und Marcel Neumann über 100 Tage Provinzial-Maklervertrieb

Diese Themen haben wir in der heutigen Podcast-Folge für Sie: Aus der Redaktion: Im Schmolltalk…

Die fairsten Wohnmobil- und Wohnwagenversicherer

In ihrer jüngsten Studie hat sich die Rating- und Ranking-Agentur Servicevalue zusammen mit „Focus Money“…

Warum Produktkompetenz allein nicht ausreicht

Anlage-Entscheidungen werden häufig als rein rationale Abwägung von Rendite, Risiko und Kosten verstanden. In der…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert