Gebäudeversicherung

Selbstbeteiligung geht alle Wohnungseigentümer etwas an

Die Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung führt in Eigentümergemeinschaften nicht selten zu Streit. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar: Auch wenn Schäden nur einzelne Wohnungen betreffen, müssen sich alle Eigentümer beteiligen. Hier kommen die Infos.
Gebäudeversicherung
© picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
Bunte Wohnungen in Berlin Mitte: Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein Urteil zur Selbstbeteiligung in Gebäudeversicherungsverträgen.

Hier geht es zum Artikel auf Wirtschaftswoche.de.

Mehr zum Thema

BVK schimpft über Tagesschau-Beitrag

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich verärgert über einen Bericht der „Tagesschau“. Der Beitrag…

Bußgelder nach Cyberangriffen belasten Unternehmen zunehmend

Unternehmen sind nicht nur steigenden Cyberrisiken ausgesetzt. Auch mögliche Bußgelder nach einem Cybervorfall können ordentlich…

Makler: Vom Sachbearbeiter zum Risikoarchitekten

Über viele Jahre war die Arbeit im Maklerbüro vor allem eines: Vorgänge bearbeiten, E-Mails beantworten,…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert