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Seit 2. August müssen Vermittler bei der Beratung ihrer Kunden deren Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit abfragen. Soll Wissen hierzu nun auch Teil der jährlichen 15-Stunden-Weiterbildungspflicht für Vermittler werden – und die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) um diesen Punkt ergänzt werden? Das wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser wissen und stellte eine parlamentarische Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium.
Sven Giegold, Staatssekretär im Ministerium, verneint das in seiner Antwort. Im Gegensatz zu den inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung, enthalte die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) „keine näheren Vorgaben zu den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung“, schreibt der Grünen-Politiker. Er betont aber: „Die Weiterbildung muss nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 der VersVermV mindestens den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten des zur Weiterbildung Verpflichteten entsprechen und die Aufrechterhaltung seiner Fachkompetenz und seiner personalen Kompetenz gewährleisten.“ Und weiter: „Inhalt der Weiterbildung können somit auch ohne eine Ergänzung der VersVermV bereits derzeit Themen wie die Ermittlung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden und eine entsprechende Beratung sein.“
Man könnte es auch so formulieren: Eine explizite Pflicht wird in die VersVermV nicht aufgenommen werden. Um weiter kompetent beraten zu können, legt der Staatssekretär eine entsprechende Weiterbildung aber durchaus nahe.
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