Maklerpflichten aus dem Geldwäschegesetz

„Es drohen Bußgelder wie beim Datenschutzverstoß“

Maklerinnen und Makler haben bestimmte Pflichten, wenn es darum geht, Geldwäsche zu bekämpfen. Das Problem: Vielen ist das nicht bewusst, weiß Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth. Im Interview erklärt er, was zu tun ist – und was bei Verstößen droht.
© Andreas Klingberg für AfW Berlin
Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth: „Es herrscht unbedingter Nachholbedarf in der Branche“

Pfefferminzia: Beim Thema Geldwäsche dürften viele Versicherungsmakler erstmal denken: Was hat das denn mit mir zu tun? Aber spätestens nach der Reform des Geldwäschegesetzes sind Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler dazu verpflichtet, den Staat bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu unterstützen. Haben die Vermittler diese Pflicht auf der Uhr?

Norman Wirth: Nein, leider nicht. Ich halte aktuell ja wieder viele Live-Vorträge, bei denen ich die Reaktionen der Zuhörerinnen und Zuhörer unmittelbar mitbekomme. Und wenn ich das Thema Geldwäschegesetz anspreche, sehe ich da regelmäßig eher fragende Augen. In der jüngsten Jahresumfrage des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, bei dem ich zum Vorstand gehöre, hatten wir im vergangenen Herbst gefragt, ob sich die Vermittler richtig aufgestellt sehen beim Thema Geldwäschegesetz. Da haben zwar zwei Drittel der Befragten, und das bei über 2.000 Teilnehmern, mit „Ja“ geantwortet. Aber das entsprechende Risikokonzept, das schriftlich vorhanden sein muss und einmal im Jahr überprüft werden müsste, hatten dann nur 30 Prozent parat. Da klaffen die Ergebnisse also deutlich auseinander. Es herrscht unbedingter Nachholbedarf in der Branche bei dem Thema.

Dann gehen wir die Pflichten doch einmal durch. Es gibt Sorgfaltspflichten, die erfüllt werden müssen. Was fällt darunter?

Wirth: Das wird relativ schwierig, wenn ich jetzt sämtliche Details aufzählen würde, die das Geldwäschegesetz vorgibt. Ich kann das hier nur anreißen. Ganz ausführliche Informationen gibt es auf der Website des AfW . Zunächst müssen Vermittler prüfen, ob sie überhaupt Pflichten im Rahmen des Geldwäschegesetzes haben. Und die meisten Leserinnen und Leser können jetzt einfach mal davon ausgehen, dass sie diese haben. Dann gilt es, bestimmte interne Sicherungsmaßnahmen einzurichten. Es muss vermieden werden, dass man durch seine Vermittlertätigkeit unwissentlich dazu beitragen könnte Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Dann muss ein Geldwäschebeauftragter und ein Stellvertreter benannt werden. Sie müssen Arbeitsanweisungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausgeben, die Mitarbeitenden auf Zuverlässigkeit prüfen und sie zu Schulungen schicken. Und natürlich gilt es, beim Kundenkontakt bestimmte Sorgfaltsmaßnahmen zu beachten. Ein Beispiel: Bei PEPs – das sind politisch exponierte Personen, also zum Beispiel Minister, Staatssekretäre, Botschafter – geht man aufgrund ihrer einflussreichen Position von einem höheren Risiko der Korruption und Geldwäsche aus. Daher gelten für Verpflichtete dort sogar verstärkte Sorgfaltspflichten.

 

Wie erkennt man denn einen Verdachtsfall?

Wirth: Ich übertreibe mal, um zu veranschaulichen. Wenn jemand einen Koffer Geld auf den Tisch legt und sagt: „Das würde ich jetzt gerne alles in eine Lebensversicherung als Einmalzahlung investieren“, sollten die Alarmglocken läuten. Und es sollte eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU, erfolgen.

Seite 2: Was bei Verstößen passieren kann

Sie hatten ja eben auch schon angesprochen, dass es sogenannte interne Sicherungsmaßnahmen gibt. Was verbirgt sich denn dahinter?

Wirth: Man muss eine Risikoanalyse erstellen: Wo besteht im Betrieb die Gefahr der Geldwäscheunterstützung? Wie geht der Betrieb bei Unregelmäßigkeiten vor? In der Art. Details und wirklich sehr praxisorientierte Hilfestellungen, wie gesagt, auf der Webseite des AfW. Das ist von den regulatorischen Vorgaben übrigens vergleichbar mit den Pflichten beim Datenschutz. Auch da muss jeder Unternehmer ein Datenschutzkonzept haben, in dem eine Risikoanalyse erhalten ist und Maßnahmen definiert sind, um Verstöße zu vermeiden. Das ist wichtig, denn es wird zunehmend – und das erleben wir schon – verdachtsunabhängige Kontrollen der Behörden geben im Bereich der Geldwäsche – und des Datenschutzes. Die Behörde schickt einem dann einen umfangreichen Fragenkatalog, den man kurzfristig beantworten muss. Dann muss zum Beispiel auch das Konzept für eine Risikobewertung vorgelegt werden. Also heißt es, vorbereitet zu sein. Deshalb sollten Vermittler das Thema lieber umgehend anpacken, soweit nicht schon geschehen.

„Der Gesetzgeber hat das Geldwäschegesetz immer wieder verschärft“

Was würde denn passieren, wenn man die Antworten und die Pflichten nicht erfüllt?

Wirth: Dann wird es teuer.

Drohen da ähnliche Bußgelder wie beim Datenschutzverstoß?

Wirth: Ja, durchaus. Das Thema Geldwäscheprävention ist nicht neu und der Gesetzgeber hat das Geldwäschegesetz in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft. Bei einer Kontrolle kann sich also keiner hinstellen und behaupten, man habe von nichts gewusst. Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht. Was man im Fall der Fälle vorlegt, muss und kann nicht perfekt ist– das ist wie beim Datenschutz auch. Man kann die Vorgaben nicht zu 100 Prozent erfüllen. Aber man muss mindestens guten Willen und großes Bemühen gezeigt haben.

Die Pflichten klingen ja sehr umfangreich. Gibt es denn Vereinfachungen für kleinere Makler- und Vermittlerbetriebe?

Wirth: Leider nicht wirklich. Wobei wir – der AfW – gemeinsam mit unserem Partnerverband Votum bemüht sind, hier für Kleinunternehmen Erleichterungen zu erreichen. Wichtig für alle ist und bleibt aber auch der bereits erwähnte Leitfaden, den der AfW zusammen mit dem Votum Verband und Disphere erarbeitet hat. Nutzen Sie den, investieren Sie ein paar Stunden, arbeiten Sie die Checklisten ab. Dann haben Sie haben Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt und müssen diese dann nur noch regelmäßig auf Aktualität prüfen.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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