Zweimal Pro und einmal Contra

Was Maklerpools von der Vorsorgepflicht für Selbstständige halten

Zwei finden sie okay, einer überhaupt nicht – wir haben bei den Maklerpools Blau Direkt, Jung, DMS & Cie und BCA nachgefragt, wie sie die mögliche Vorsorgepflicht für Selbstständige sehen. Die Antworten sind sehr unterschiedlich.
Von links: Ulf Papke (Blau Direkt), Dirk Kober (BCA), Sebastian Grabmaier (Jung, DMS & Cie.)
© Blau Direkt, BCA, JDC, Fotomontage
Von links: Ulf Papke (Blau Direkt), Dirk Kober (BCA), Sebastian Grabmaier (Jung, DMS & Cie.)

Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung neue Selbstständige dazu verdonnern, fürs Alter vorzusorgen. Wie diese Vorsorgepflicht genau aussehen wird, ist noch offen. Allerdings haben sich Marktteilnehmer durchaus schon Meinungen gebildet, wie sie das Vorhaben finden und worauf dabei zu achten sein wird. Ein ausführliches Interview mit Andreas Lutz, dem Chef des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) finden Sie hier.

Im Rahmen eines Artikels befragten wir außerdem die Maklerpools Blau Direkt, Jung, DMS & Cie und BCA, wie sie dazu stehen und darauf reagieren wollen. Es antworteten Ulf Papke (Mitglied der Geschäftsleitung bei Blau Direkt), Sebastian Grabmaier (Vorstandschef Jung, DMS & Cie.) und Dirk Kober (Leiter Versicherung bei der BCA).

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Pfefferminzia: Der Koalitionsvertrag sieht eine Vorsorgepflicht für Selbstständige vor. Wie wahrscheinlich ist es, dass die kommt?

Ulf Papke: Die ganze politische Entwicklung der letzten Jahre läuft in diese Richtung. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die aktuelle Regierung eine Regelung auf den Weg bringen wird. Über die Jahre wird diese dann sicher noch verschärft. Der Trend geht eindeutig zu entsprechenden Vorsorgepflichten.

Sebastian Grabmaier: Sie wird sehr wahrscheinlich kommen, aber erstmal nur jene betreffen, die sich neu selbstständig machen. Wer genau unter die „neuen Selbständigen“ fallen soll, ist noch offen und soll noch in diesem Kalenderjahr geklärt werden.

Dirk Kober: Laut Eckpunktepapier des Arbeitsministeriums und Koalitionsvertrag soll die Vorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler in der Tat kommen. Aktuell wird das Thema vom Arbeitsministerium hoch priorisiert. Unter anderem wird noch über die Gruppenaufteilung (neue und alte Selbstständige) beziehungsweise die Regulierungen hierfür diskutiert. Mit ersten Ergebnissen wird frühestens 2022/23 gerechnet.

 

Ist die Vorsorgepflicht eine gute Idee?

Papke: Viele Selbstständige vernachlässigen ihre eigene Vorsorge. Im Falle eines Scheiterns oder bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Unfällen liegen sie dann der Allgemeinheit auf der Tasche. Das ist ärgerlich. Wir verstehen das. Dennoch sollte eine Gesellschaft die Freiheit des Einzelnen schützen und vermeiden, das ganze Leben und jedes Risiko durchzuregulieren.

Seite 2: „Wir sind gegen Pflichtvorsorge für Selbstständige“

Wir glauben, dass die deutschen Unternehmer ihren Wert für die Gesellschaft durch Kreativität, Entschlossenheit, Wagemut und Verantwortungsbereitschaft täglich in der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung unserer Lebensgrundlagen beweisen. Das ist den Preis vereinzelt scheiternder Selbstständiger wert. Das sozialisierte Risiko ist im Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen gering. Wir sind gegen Pflichtvorsorge für Selbstständige.

Grabmaier: Grundsätzlich schon. Besser wäre es aber, wenn die Verpflichtung – zumindest schrittweise – auch für bestehende Selbstständige gelten würde, da viele Selbstständige sich bisher nicht intensiv genug um ihre Altersvorsorge gekümmert haben. Aber zumindest wird jetzt ein Anfang gemacht.

Kober: Aktuell, je nach Quelle, zahlen zwischen einem Fünftel und einem Drittel der Selbstständigen bereits verpflichtend (teils auf Antrag) in die Rentenkasse ein oder sind über ein entsprechendes Versorgungswerk oder über landwirtschaftliche Alterskassen abgesichert. Die restlichen Selbstständigen sorgen vielfach mit Vermögen, Immobilien oder privaten Rentenlösungen für das Alter vor – wenn sie denn vorsorgen. So gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen Selbstständige bis zum Lebensende arbeiten müssen, da keinerlei Vorsorge getroffen wurde.

Demzufolge ist gegen eine Vorsorgepflicht unter bestimmten Gesichtspunkten grundsätzlich nichts zu sagen – wenn beispielsweise noch keine entsprechende Absicherung vorliegt. Festzuhalten ist zudem, dass eine etwaige Vorsorgepflicht für Selbstständige eine ausgezeichnete Beratungsmöglichkeit für unsere Maklerpartner bietet.

„Wir werden Rahmenvereinbarungen bereitstellen“

Wie werden Sie reagieren, wenn die Pflicht wirklich kommt?

Papke: Wir werden Weiterbildungsprogramme auflegen, um unsere Makler:innen in der Qualifizierung zu entlasten. Wir werden Rahmenvereinbarungen bereitstellen, um sie persönlich von Kosten zu entlasten.

Grabmaier: Sobald die konkreten Rahmenbedingungen feststehen, werden wir entsprechende Vertriebskonzepte erarbeiten und unsere Makler gegebenenfalls auch mit Online-Beratungsstrecken und speziellen Tools unterstützen.

Seite 3: Eine Frage der Ausgestaltung

Kober: Durch uns erhalten Maklerpartner umfassende Hilfe zur fachlichen Vorbereitung auf das Thema. Zum Beispiel zu steuerlicher Förderung, Vererbbarkeit und Produktgestaltung. Dieses Wissen können sie sowohl für die Beratung als auch – sofern noch nicht geschehen – für die eigene Vorsorge nutzen. Zusätzlich können Makler alte und neue Selbstständige mit onlinebasierten Marketing- und Kommunikationsaktionen ansprechen. Auch diesbezüglich bieten wir in Kooperation mit Marcapo Hilfen an.

Welche Eigenschaften sollte so eine Altersvorsorge sinnvollerweise haben und welche Produkte kommen am ehesten infrage?

Papke: Die Frage ist, ob die Verpflichtung zur Vorsorge auch gleich die Anlageart vorschreibt oder lediglich die Höhe. So lange wir das nicht wissen, ist eine Empfehlung wenig zielführend.

„Bereits heute gibt es diverse Möglichkeiten, sinnvoll Altersvorsorge zu betreiben“

Grabmaier: Die Frage wird sein, welche Ausgestaltung der Gesetzgeber verlangt. Bereits heute gibt es diverse Möglichkeiten, sinnvoll Altersvorsorge über Versicherungen oder Investmentanlagen zu betreiben und dabei staatliche Förderungen wie etwa die Steuervorteile bei der Basisrente zu nutzen.

Kober: Laut Koalitionsvertrag sollen Produkte insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Folglich dürfte die Basis- beziehungsweise Rürup-Rente als eine Versicherungslösung in Betracht kommen, da sie diese Voraussetzungen erfüllt. Es muss berücksichtigt werden, dass gerade bei Einsteigern in die Selbstständigkeit die finanziellen Möglichkeiten teils überschaubar sind. Auch müssen mögliche Liquiditätsengpässe bei Selbstständigen berücksichtigt werden – somit sollten Vorsorgelösungen entsprechend flexibel händelbar sein.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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