Mit Excel-Tool zum Runterladen

Wie viel Ihnen das Steuerentlastungsgesetz 2022 bringt

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist durch den Bundestag. Nur was bringt das so groß angekündigte Geschenk? Wir rechnen für Sie einige Beispiele aus und stellen ein Excel-Tool bereit, damit Sie das auch können. Aber seien Sie nicht enttäuscht!
Bundestag in Berlin
© picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Bundestag in Berlin: Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist beschlossen

Der Bundestag hat sich entschieden, jetzt ist noch der Bundesrat gefragt. Die Deutschen dürfen sich schon in diesem Jahr auf einige Zuschüsse aus dem Staatshaushalt freuen. Wobei freuen vielleicht zu viel gesagt ist. Schließlich sollen die Maßnahmen die Mehrausgaben abfedern, die die Menschen im täglichen Leben zu schultern haben. Schließlich lag die Inflation in März und April über 7 Prozent.

Also will der Staat sein Portemonnaie öffnen und die Bürger entlasten. Wie der Bundestag verkündet, ist das Steuerentlastungsgesetz 2022 allein in diesem Jahr rund 4,5 Milliarden Euro schwer. Bis 2026 soll sich der Betrag auf 22,5 Milliarden Euro läppern.

Wir wollen uns hier auf die steuerliche Seite beschränken, zum Beispiel auf …

… die neue Steuertabelle

Insbesondere Geringverdiener sollen etwas von der Reform haben – was bei herkömmlichen Steuergeschenken oft nur begrenzt der Fall war. Der Grundfreibetrag, also der jedes Jahr steuerfreie Einkommenssockel soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro steigen. Entsprechend schrieb die Regierung die Formeln in Paragraf 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) um. Das ist der Paragraf mit dem Titel „Einkommensteuertarif“. Er enthält viele Zahlen, denen nicht so ohne weiteres beizukommen ist.

Weshalb wir zwei Excel-Dateien verfasst haben, eine für Alleinverdiener und eine für Ehegatten mit Splitting. Dort können Sie die zu versteuernden Einkommen eintragen (in das rot umrandete Feld) und sofort erfahren, wie viel Steuern Sie oder Ihre Kunden sparen.

 

Außerdem rechnen wir hier die Erleichterungen mal an einigen stark vereinfachten Beispielen durch. Dabei überlassen wir es Ihnen, ob Sie es als viel oder wenig empfinden.

Doch zunächst ausnahmsweise ein Hinweis: Die folgenden Zahlen sind Beispiele und sorgfältig recherchiert und errechnet. Das Leben ist aber vielfältig (vor allem das finanzielle), weshalb wir nur vereinfachte Anhaltspunkte liefern können.

Der neue Grundfreibetrag am Beispiel

Ein Ehepaar erreicht gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro im Jahr. Es spart somit durch die geänderte Steuertabelle 136 Euro Steuern, alle beiden zusammen, Splitting berücksichtigt. Das werden die beiden kaum bemerken.

Leicht anders ist es bei einem Alleinverdiener mit einem monatlichen zu versteuernden Einkommen von 1.000 Euro, also 12.000 Euro im Jahr. Der- oder diejenige spart 62 Euro im Jahr.

Seite 2: Wie sich Pauschbetrag und Pendlerpauschale auswirken

Die Zahlen zeigen allerdings, dass die mit großem Pomp angekündigten Erleichterungen am Ende nur überschaubare Zuwächse im Portemonnaie erzeugen. Aber laden Sie sich unsere Tools herunter und testen Sie selbst!

Der neue Arbeitnehmerpauschbetrag am Beispiel

Weiter geht es in gewohnter Manier mit Steuerrabatten, die vor allem Leuten mit höherem Steuersatz helfen. So will Berlin den Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten von 1.000 auf 1.200 Euro erhöhen. Das bringt nur Menschen etwas, die weniger als 1.200 Euro an Werbungskosten absetzen können. Dann greift der erhöhte Pauschbetrag tatsächlich und drückt das zu versteuernde Einkommen. In unserem Tool kann man das simulieren, indem man das Einkommen bei Alleinverdienern um 200 Euro und bei Splitting-Eheleuten um 400 Euro senkt. So würde das eingangs erwähnte Ehepaar nur noch 99.600 Euro zu versteuern haben (mal ganz simpel gedacht). Und damit zusätzlich 154 Euro sparen.

Beim Alleinverdiener würde das Einkommen von 12.000 auf 11.800 Euro sinken, was zusätzlich 35 Euro Ersparnis bringen würde.

Wer hingegen ohnehin über 1.200 Euro als Werbungskosten ansetzen kann, dem bringt der erhöhte Pauschbetrag rein gar nichts.

Die neue Pendlerpauschale am Beispiel

Dafür aber vielleicht die neue Pendlerpauschale. Denn die soll schon für dieses Jahr steigen, anstatt wie geplant erst 2024. Ab Kilometer 21 geht es von 35 auf 38 Cent hinauf. Bis 20 Kilometer liegt sie nach wie vor bei 30 Cent. Da wird es schon sehr individuell. Aber wir simulieren mal für einen Alleinverdiener mit 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und einem Arbeitsweg von 50 Kilometern.

Bei 220 Tagen im Büro machte das bisher eine Pauschale von 3.630 Euro. Durch die Neumaßnahme steigt sie um 198 Euro auf 3.828 Euro. Macht für den hier betrachteten Alleinverdiener eine isolierte Steuerersparnis (also ohne die veränderte Steuertabelle) von knapp 80 Euro.

Auch hier wieder das alte System: Wer viel verdient und viel fährt, spart viel. Kleiner Funfact am Rande: Die Linken wollten deshalb die Pendlerpauschale in ein Mobilitätsgeld umwandeln, das vor allem Geringverdienern hilft. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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