Der Taxonomie-Anteil, also der Anteil messbarer Kriterien, ist kein alleiniger Maßstab für die Nachhaltigkeit eines Fonds. Tatsächlich können Fonds, die marktübliche ESG-Anlagestrategien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und Mindestausschlüsse anwenden, ebenfalls gute Nachhaltigkeitswerte erreichen. Das gilt auch dann, wenn der Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten im Fondsportfolio eigentlich gering ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) auf Basis einer Portfolio-Simulation.
Unter Taxonomie sind Standards zu verstehen, die Nachhaltigkeit messbar machen. Doch selbst in nachhaltigen Fonds im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung werde die Taxonomie-Quote vorerst nur im einstelligen Prozentbereich liegen, sofern das Portfolio ausreichend diversifiziert sein soll. Ein Grund dafür sei, so der BVI, dass die Taxonomie noch am Anfang stehe.
Bisher seien erst für zwei der insgesamt sechs Umweltziele der Taxonomie entsprechende nachhaltige Aktivitäten und technische Kriterien definiert. Auch die geplanten sozialen Nachhaltigkeitsziele würden noch fehlen. Um höhere Taxonomie-Anteile zu erreichen, müssten die technischen Kriterien weiterentwickelt werden. Zudem seien die ESG-Daten der Unternehmen oft nur eingeschränkt verfügbar. Auch das wirke sich auf die Taxonomie-Quote aus.
„Die Ergebnisse unserer Analyse machen deutlich, dass die Nachhaltigkeit von Fondsportfolios nicht nur anhand der EU-Taxonomie zu bewerten ist“, fasst BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter zusammen. „Vertrieb und Anleger brauchen einen alltagstauglichen Standard für die Auswahl nachhaltiger Fonds. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit unseren Vertriebspartnern an einem Zielmarktkonzept für nachhaltige Finanzanlagen, das sich an den MiFID II-Kriterien für Nachhaltigkeitspräferenzen und weiteren EU-Vorgaben orientieren wird.“
Im Gegensatz zu den kürzlich von der Finanzaufsicht Bafin vorgeschlagenen Leitlinien für nachhaltige Investmentvermögen könne man damit dem „Grünwaschen“ vorbeugen, so Richter, ohne den Standort Deutschland „durch realitätsferne Vorgaben für nachhaltige Fonds unattraktiv zu machen.“
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