Rechtstipp

Hausrat oder Haftpflicht – welche Police zahlt beim Wasserschaden?

Für einen Wasserschaden, der nicht schuldhaft verursacht wurde, ist auch niemand haftbar zu machen. Die Folge: Wer in dieser Situation keine Hausratversicherung vorweisen kann, bleibt auf dem Schaden am eigenen Mobiliar sitzen, wofür sonst die Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen würde. Darauf weist Rechtsanwalt Norman Wirth in einem Beitrag der WDR-Sendung „Servicezeit“ hin.
Wirth_Wasserschaden
© Screenshot WDR
Norman Wirth ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Hier geht es zum Video (4:57 Minuten)

Mehr zum Thema

Frühstartrente: BVK im Clinch mit Verbraucherzentrale

Welche Rolle soll das staatliche Geld-Auffangbecken in der Frühstartrente spielen? In dieser Frage liegt der…

Wunsch nach Wohneigentum rückt in die Ferne

Der Wunsch nach Wohneigentum wächst kräftig. Zugleich trübt sich das Sparklima ein. Das zeigt die…

Die teuersten Mietshäuser und -wohnungen in Deutschland

Eine neue Statistik zeigt: Wer monatlich viel Geld auf den Tisch legen kann, kann damit…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert