Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst kommen deutlich mehr Ausgaben auf den Staat zu als oft dargestellt. Zwar unterrichte die Bundesregierung regelmäßig alle zwei Jahre das Parlament und die Öffentlichkeit mit einem „Versorgungsbericht“ darüber, doch weichen die Angaben dort von denen aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) deutlich ab.
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Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Recherche der bundesweit tätigen Unternehmensberatung DIZ– Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen. Untersucht wurden der Haushalt des Bundes sowie im Ländervergleich vor allem Hessen und Berlin.
Demzufolge besagt der letzte „Sechste Versorgungsbericht“, der bereits aus dem Jahr 2016 stammt, dass der Bund zwar höhere Pensionslasten trage müsse, dem aber steigende Einnahmen gegenüberstünden. Daher liege eine Steigerung der Kosten langfristig bei rund 2 bis 2,2 Prozent.
Pensionslasten steigen
Doch das DIZ ermittelte anderes. Denn auch wenn die Gesamtzahl der Versorgungsempfänger beim Bund künftig deutlich abnähmen, würden die Pensionslasten trotzdem steigen, heißt es. Der Höchststand werde dem Sechsten Versorgungsbericht zufolge in den Jahren um 2040 mit fast 25 Milliarden Euro erreicht. Rund 10 Milliarden Euro seien es dann mehr als im Jahr 2015.
„10 Milliarden Euro: Das ist immerhin etwa der Betrag, für den eine Volkswirtschaft schon eine völlig neue Basistechnologie entwickeln könnte“, bemerkt DIZ-Volkswirt Leander Hollweg dazu. Zudem seien die genannten Ausgaben aus dem Versorgungsbericht unvollständig. Die Beihilfen zur Krankenversicherung, die Beamte – die ehemaligen Bahn- und Postbeamten eingeschlossen – auch im Rentenalter bekommen, müssten hinzugerechnet werden.
Diese Beihilfen entsprächen etwa einer 15-prozentigen Kostenerhöhung. Zudem habe der Bund begonnen, neben den liquiditätswirksamen Ausgaben auch noch thesaurierte Rückstellungen im Rahmen von Sondervermögen zu bilden. Das sei sinnvoll. Aber würde dieser Aufwand mit einbezogen, betrügen die Pensionslasten des Bundes tatsächlich heute schon jährlich rund 25 Milliarden Euro.
Berichte weichen voneinander ab
Das sei in einer Publikation aus dem BMF, dem „Finanzbericht 2020“, nachzulesen. Weil das DIZ dort keine ausreichende Begründung für die erhebliche Abweichung vom Versorgungsbericht gefunden habe, haben die Experten beim BMF nachgefragt. Tatsächlich habe das Ministerium bestätigt, dass die tatsächliche Hausbelastung heute bereits weit über die angeblich moderaten 2 Prozent hinaus gehe.
„Zudem fehlen auch im privaten Unternehmenssektor Rückstellungen für Pensionszusagen in der Größenordnung von mehreren hundert Milliarden Euro“, betont DIZ-Vorstand Thorsten Kircheis. Vor dem Hintergrund ihrer Untersuchung sei die DIZ skeptisch, ob der aktuell im Bundesfinanzministerium zur Veröffentlichung vorbereitete „Tragfähigkeitsbericht“ die Versorgungslasten in vollem Umfang transparent mache.
Neben diesen in herkömmlichen Prognosen fehlenden Angaben müsse nach Auffassung der Experten noch ein weiterer wichtiger Sachverhalt einbezogen werden, der nach Wahrnehmung der DIZ vernachlässigt wird: die Zusatzversorgung für die Angestellten im öffentlichen Dienst.
Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten eine Art Betriebsrente
Im Mittelpunkt dieses Systems stehe die VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Rund 2,5 Millionen Angestellte würden darüber – zusätzlich zur gesetzlichen Rente – eine Art Betriebsrente erhalten. Die Beschäftigten leisteten dazu nur einen recht geringen Eigenanteil. Auch die Mitarbeiter in kommunalen Eigenbetrieben profitierten davon. Neben der VBL gebe es weitere Kassen. Das Beitragssystem bestehe aus Elementen des Umlageverfahrens, der Kapitaldeckung und aus Sanierungsgeldern; für die alten und neuen Länder gelten unterschiedliche Varianten.
Die öffentlichen Arbeitgeber würden dafür laufend hohe Einzahlungen in die VBL tätigen. Eine Statistik zu diesen Einzahlungen und welche laufenden Beträge davon auf den Bund sowie die einzelnen Länder entfallen, ist laut DIZ nicht erhältlich. Bekannt seien jedoch zumindest die jährlichen Gesamtausgaben der VBL und deren grobe Verteilung zwischen dem Bund einerseits und den Ländern anderseits.
Demnach würden in diesem Jahr 5,9 Milliarden Euro über die VBL ausgezahlt werden. In zehn Jahren würden es 7,5 Milliarden Euro sein. Nur und 5 Prozent dieser Ausgaben fließt an ehemalige Bundesangestellte. Die Hauptlast tragen die Länder.
Hauptlast tragen die Länder
Die Mehrzahl der Beamten seien in den Ländern beschäftigt. Von rund 1.275.000 pensionierten Beamten und Richtern bei Bund, Ländern und Gemeinden seien 738.000, und damit 58 Prozent, Landesbeamte. Die Besoldung und die finanzielle Vorsorge für Pensionsansprüche regelten seit 2005 ausschließlich die Länder.
Entsprechend unterschiedlich drückten die Pensionslasten auf die laufenden Landeshaushalte. Wie das DIZ feststellte, sind die verfügbaren Übersichten, die alle Bundesländer miteinander vergleichen, bereits zehn Jahre alt. Die Vergleichsberechnungen würden aus einer Studie des Bunds der Steuerzahler Deutschland stammen.
Weil es sich um langfristige Trends handele, hätten die Zahlen durchaus Aussagekraft. Zwischen den einzelnen Bundesländern offenbarten sich erhebliche Unterschiede beim Anteil der Pensionsausgaben – ohne Beihilfen – an den Gesamtausgaben der jeweiligen Bundesländer. Spitzenreiter war demnach das Saarland, in dem über 10 Prozent der Ausgaben auf reine Beamtenpensionen entfallen.
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