Der Versicherungsmakler warnte das Paar noch, dass ihnen ihr Hausratversicherer nach zwei Fahrraddiebstählen hintereinander bald kündigen werde – und so kam es dann auch. In einem anderen Fall verlor eine Frau ihre Wohngebäudeversicherung nach zwei kleinen Leitungswasserschäden unter 1.000 Euro – obwohl sie zuvor jahrzehntelang schadenfrei blieb. Wann Versicherern ihren Kunden überhaupt kündigen dürfen, hat die Stiftung Warentest in einem Beitrag erklärt.
Wie Sie sehen, sehen Sie (fast) nichts: Das angeschlossene Vorderrad eines gestohlenen Fahrrads ist im Mai 2016 in Hamburg zu besichtigen. Grundsätzlich dürfen Versicherer private Unfall- und Schadenverträge einseitig kündigen, etwa wenn Kunden zu viele Schäden einreichen.
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