Versicherer und Investmentfonds

GDV contra Bafin

Mit der Wiederanlage frei gewordener Gelder tun sich Lebensversicherer schwer. Deshalb vermitteln sie über ihre angestellten Mitarbeiter auch schon mal offene oder geschlossene Fonds. Das geht so nicht, meint die Aufsichtsbehörde Bafin. Und möchte dies jetzt im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verbieten.

Nach Ansicht der Bafin handele es sich um versicherungsfremdes Geschäft. Zunächst aber will sie alle Betroffenen anhören. Mit uns nicht, hat der GDV bereits klipp und klar geantwortet. Die detaillierte Stellungnahme liegt Pfefferminzia vor.

Auch bei fondsgebundenen Policen werde über Investmentanteile angespart, so der GDV. Zudem widerspreche sich die Behörde. Habe sie doch Anfang dieses Jahres gegenüber der IHK Wuppertal einen logischen Zusammenhang zwischen dem Verkauf von Investmentfonds und der Wiederanlage bejaht.

Zudem missachte die Bafin die geplante Solvency-II-Rahmenrichtlinie. Diese sehe „ein weniger strenges und detailliertes Verbot versicherungsfremder Geschäfte“ vor als das derzeitige VAG. Und müsse bei Inkrafttreten von Solvency II ohnehin in deutsches Recht übernommen werden. Hartes Urteil des GDV: „Vor diesem Hintergrund ist die jetzt geplante Verschärfung des Verbots durch die Bafin nicht nachvollziehbar und widerspricht den europäischen Vorgaben.“

Berate ein Angestellter des Versicherers schlecht, hafte dafür die Kapitalanlagegesellschaft. Der Versicherer sei im Innenverhältnis davon freigestellt. Also könne auch kein zusätzliches finanzielles Risiko entstehen. Überdies handele es sich bei den Mitarbeitern um „einen fachlich sehr gut qualifizierten Personenkreis“. Und der sei lediglich verkaufsunterstützend für selbstständige Vermittler tätig.

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