Nachzahlung von rund 20 Millionen Euro

Deutsche Rentenversicherung gegen Bordellbetreiber

Prostituierte, die in einem Bordell arbeiten, können sozialversicherungspflichtig sein. Ein entsprechendes Urteil fällte jüngst das Sozialgericht Düsseldorf. Der Bordellbesitzer muss nun Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschlag in mehrfacher Millionenhöhe berappen.
1426082479.Prostituierte_Bordell_Getty-1
© Getty Images
Prostituierte können sozialversicherungspflichtig sein.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Für welche Kunden sich das Altersvorsorgedepot wirklich rechnet

Seit dem Bundestagsbeschluss wird viel darüber geschrieben, was das Altersvorsorgedepot ist. Kaum jemand rechnet vor,…

Frühstartrente: BVK im Clinch mit Verbraucherzentrale

Welche Rolle soll das staatliche Geld-Auffangbecken in der Frühstartrente spielen? In dieser Frage liegt der…

Wunsch nach Wohneigentum rückt in die Ferne

Der Wunsch nach Wohneigentum wächst kräftig. Zugleich trübt sich das Sparklima ein. Das zeigt die…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert