30 Prozent Nachlass oder zahlen bis zum 85. Geburtstag

Wohn-Riester muss im Alter versteuert werden

223.000 neue Wohn-Riester-Verträge konnten die Bausparkassen 2014 unters Volk bringen. Dabei vergessen viele Versicherte, dass auch diese Verträge spätestens ab dem 68. Lebensjahr steuerpflichtig sind. Wann welche Steuern anfallen, lesen Sie hier.
© Getty Images
Arbeiter auf einer Baustelle: Beim Traum vom eigenen Haus kann Wohn-Riester hilfreich sein.

Der Vorteil von Wohn-Riester liegt auf der Hand: Durch die staatlichen Zulagen können Hausbesitzer ihren Kredit schneller tilgen. Ein Beispiel liefert Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, in der Berliner Morgenpost: „Wer bei einer Rate von 800 Euro insgesamt 30 Monate früher fertig ist, kann damit 24.000 Euro sparen.“

Aber, was viele Versicherte vergessen: Auch der Wohn-Riester unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Spätestens mit 68 Jahren ist es soweit, dann hält der Fiskus die Hand auf. Scherfling: „Entweder sofort mit einem 30-prozentigen Rabatt oder durch Verteilung der Steuerschuld auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr.“

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