Arbeiter auf einer Baustelle: Beim Traum vom eigenen Haus kann Wohn-Riester hilfreich sein. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 13.04.2015 um 11:22
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223.000 neue Wohn-Riester-Verträge konnten die Bausparkassen 2014 unters Volk bringen. Dabei vergessen viele Versicherte, dass auch diese Verträge spätestens ab dem 68. Lebensjahr steuerpflichtig sind. Wann welche Steuern anfallen, lesen Sie hier.

Der Vorteil von Wohn-Riester liegt auf der Hand: Durch die staatlichen Zulagen können Hausbesitzer ihren Kredit schneller tilgen. Ein Beispiel liefert Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, in der Berliner Morgenpost: „Wer bei einer Rate von 800 Euro insgesamt 30 Monate früher fertig ist, kann damit 24.000 Euro sparen.“

Aber, was viele Versicherte vergessen: Auch der Wohn-Riester unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Spätestens mit 68 Jahren ist es soweit, dann hält der Fiskus die Hand auf. Scherfling: „Entweder sofort mit einem 30-prozentigen Rabatt oder durch Verteilung der Steuerschuld auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr.”

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