Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

Unregistrierten Maklern droht Abmahnung durch Wettbewerbshüter

Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich aktuelle Zahlen zu Anfragen veröffentlicht, die die Behörde im vergangenen Jahr erreicht haben. Insgesamt gab es 13.000 Beschwerden. Die Finanz- und Versicherungsbranche betrafen allerdings nur die wenigsten davon.

Die Mehrzahl der Beschwerdefälle, denen die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Jahr 2014 nachgegangen ist, gehört in die Bereiche mangelnde Transparenz, Irreführung des Kunden, belästigende Werbung, Verletzung von Berufs- und Gewerbeordnungen sowie Marktverhaltensregeln.

Beschwerden zur Finanzbranche gab jedoch eher wenige – insgesamt 160. In vielen Fällen ging es darum, dass Vermittler ohne offizielle Registrierung und Genehmigung Finanz- und Versicherungsprodukte vertrieben. Auch würde es Beschwerden geben, bei denen gebundene Versicherungsvertreter sich als Makler ausgeben.

Ein Fall habe sogar einen Honorarberater betroffen, der seiner Arbeit ohne entsprechende Bafin-Listung nachging. In all diesen Fällen hat die Zentrale abgemahnt, da die Betroffenen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

Was die Wettbewerbshüter ebenfalls stört, sind Internetseiten ohne oder mit lediglich unvollständigem Impressum. Makler sollten daher darauf achten, Handelsregisterangaben, Rechtsform sowie Registernummer vollständig aufzuführen.

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