Der BVK sieht sich durch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Professor Hans-Peter Schwintowski bestätigt: Internetvergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler. Weil das beim Internetvergleichsportal Check24 nicht der Fall ist, gibt es jetzt die Abmahnung.
„Die zentrale Forderung des BVK ist schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Hierzu zählten etwa die individuelle Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratungsdokumentation.
Diese gesetzlichen Vorschriften würden von Vergleichsportalen wie Check24 bisher nur unzureichend erfüllt, so der BVK. Die bisherige Geschäftspraxis von Check24 bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen über das Internetvergleichsportal stelle zudem aus Sicht des BVK einen Verstoß gegen bestehendes Lauterkeitsrecht, geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar.
„Ob es nun auch zu einem Musterprozess kommen wird, ist maßgeblich von der zukünftigen Geschäftspraxis von Check24 abhängig“, so Heinz.
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