Abschlusskosten, Stornoabzüge & Co.

HDI darf 43 Klauseln seiner Riester-Rente nicht mehr nutzen

Der Versicherer HDI hat sich auf Druck von Verbraucherschützern dazu bereit erklärt, 43 von 48 umstrittenen Klauseln in seiner Riester-Rente nicht mehr zu benutzen. Bei den Klauseln ging es unter anderem um die Abschlusskostenverrechnung, Stornoabzüge und Rückkaufswerte.
© BdV
Axel Kleinlein ist Chef des Bunds der Versicherten.

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg sind gemeinsam gegen die fondsgebundene Riester-Rente der HDI Lebensversicherung vorgegangen. 48 Klauseln fanden die Verbraucherschützer irreführend oder nachteilig für den Kunden. Bei 43 Klauseln hat der Versicherer die Vorwürfe eingesehen und verzichtet nun darauf, die Klauseln weiterzuverwenden.

Auch das Landgericht Köln urteilte am 9. Juni, dass die Klauseln zu Abschlusskosten und Rückkaufswerten nicht mehr von dem Versicherer benutzt werden dürfen. „Ein erster Sieg für den Verbraucherschutz, den wir auch in den fünf weiteren Klauseln zusätzlich erringen wollen“, so BdV-Chef Axel Kleinlein. „Endlich ist bestätigt, dass auch für Riester-geförderte Lebens- und Rentenversicherungen die Transparenzanforderungen wie für private Verträge gelten“, ergänzt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin für Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale.

Die bereits anerkannten 43 Klauseln beziehen sich auf die Abschlusskostenverrechnung, Stornoabzug und die Ermittlung von Rückkaufswerten, Übertragungswerten und beitragsfreien Leistungen.

Bei den noch ausstehenden fünf Klauseln wollen die Verbraucherschützer prüfen lassen, ob die von HDI verwendeten Beschreibungen besonders „geringer Leistungen“ haltbar sind. Auch bezweifeln die Experten aus BdV und Verbraucherzentrale, dass die Form der Abschlusskostenverrechnung im Einklang mit dem Recht steht. So würden zusätzlich zu den einmaligen Abschlusskosten, die über fünf Jahre verteilt werden, noch von jedem eingehenden Euro weitere Abschlusskosten abgezwackt – solange der Vertrag läuft.

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