Aufgepasst in der Pflegevorsorge

Ändert sich die Versicherungsleistung gleichzeitig mit den Pflegestufen?

Die Reform der Pflegeversicherung ist in vollem Gange. Bald wird es statt der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Nur, was bedeutet das für Kunden die schon eine private Pflegezusatzversicherung haben? Ändert sich bei den Tarifen die Leistung gleich mit? Hier gibt es Antworten.
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© Getty Images
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) treibt die Reform der Pflegeversicherung voran.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pflegezusatzversicherungen ist unter dem Punkt „Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen“ auch die Frage der Anpassung von Versicherungsleistungen für den Fall der Veränderung von Pflegestufen hinterlegt. Das erklärt Susanne Arndt, Verbraucherberaterin beim Verbraucherservice Bayern, gegenüber dem Oberbayrischen Volksblatt.

Sie betont, dass es sich bei einer Veränderung der Grundlage wie beispielsweise der Ermittlung von Pflegebedürftigkeit, eine Anpassung geben kann. Dieses Recht leiten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Versicherer ab. Damit muss aber, so Arndt, nicht immer eine Verschlechterung einhergehen.

Für Versicherte bedeutet dies vor allem eins: Auch die Pflegezusatzversicherung ist kein Vertrag, den man abschließt und dann erst bei Bedarf wieder anrührt. Aktuelle politische und gesundheitliche Entwicklungen nehmen massiv Einfluss auf die Gestaltung des Vertrags, weshalb versicherte Leistungen stets diesen Veränderungen angepasst werden sollten. Anderenfalls besteht die Gefahr einer Unterversorgung im Leistungsfall.

Wie sieht das konkret aus? Zunächst einmal gibt es unterschiedliche Formen von Pflegeleistungen. Diese sind an die Frage von Unterbringung und Form der Pflege gebunden. Kommt nun eine weitere Pflegestufe beziehungsweise -grad IV oder V hinzu, kann dies für einige Pflegebedürftige der Pflegestufe I bedeuten, dass sie in eine andere Pflegestufe eingeteilt werden. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig mehr Geld bedeutet. Es wird aller Voraussicht nach eher für jene, die weiterhin in Pflegestufe I eingestuft sind, eine Minderung der ausgezahlten Leistungen bedeuten. Deshalb lohnt sich die ergänzende Pflegevorsorge, um ein solches Loch gar nicht erst entstehen zu lassen.

Tatsächlich, so die Aussage von Susanne Arndt, haben aber auch Versicherer einen Anspruch darauf, ihre Leistung anhand der Entwicklung des Marktes anzupassen. Deshalb ist es wichtig, die versicherte Leistung unter Berücksichtigung von möglicher Inflation und politischen Entwicklungen von Beginn an realistisch zu kalkulieren und aktuellen Einflüssen anzupassen.

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2 Kommentare

  1. Endlich wird das Zusammenspiel von Pflegestufen und Versicherungsleistungen einmal sauber erklärt, denn die meisten Versicherten wissen gar nicht, dass eine Höherstufung nicht automatisch eine Leistungsanpassung nach sich zieht. Gerade für Laien ist diese Klarstellung Gold wert, weil man sich sonst im Paragraphendschungel verliert. Schön wäre noch ein kurzer Hinweis, ab welchem Zeitpunkt ein erneuter Antrag überhaupt sinnvoll ist.

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