Geförderte Altersvorsorge

So sieht der Zeitplan für das Riester- und Rürup-Prüfsiegel aus

Im Oktober 2015 hat die Produktinformationsstelle Altersvorsorge ihre Arbeit aufgenommen. Für das Ziel, jedem Riester- und Rürup-Produkt ein Prüfsiegel zu erteilen, steht den Zertifizierern nur noch ein knappes Jahr zur Verfügung. So wollen sie die Deadline halten.
© Getty Images
Rentner beim Tanztee: Die PIA soll für mehr Verbraucherschutz in der staatlich geförderten Altersvorsorge sorgen.

Ab Januar 2017 müssen alle Anbieter von Riester- und Rürup-Produkten ihren Kunden zum Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt vorlegen, welches sowohl die Effektivkosten als auch eine Chancen-Risiko-Klassifizierung ausweist. Dafür soll es ein einheitliches Formular geben, das derzeit von der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) erarbeitet wird.

Um das Verfahren zu beschleunigen, hat PIA die Unternehmen gebeten, möglichst frühzeitig ihre Anträge einzureichen. Das haben bereits viele Anbieter getan. Alle Klassifizierungsanträge, die bis Ende 2015 eingegangen sind, werden nach Vorstellungen der Informationsstelle bis Ende Juli bearbeitet sein.

Für einen besseren Verbraucherschutz sollen die Unternehmen zudem künftig, die Effektivkosten über ein und dieselbe Methodik berechnen. PIA will dafür bis Ende März ein Berechnungsverfahren vorgeben. Außerdem soll es auf der Webseite der Informationsstelle zusätzlich zu den Angaben auf den Produktinformationsblättern weiterführende Informationen geben, was Verbraucher unter den sogenannten Risikoklassen verstehen können.

Das Prüfsiegel ist derzeit nur für die geförderte Altersvorsorge verpflichtend. Laut Produktinformationsstelle sei es jedoch möglich, dass es zu einem späteren Zeitpunkt eine Ausweitung auf alle privaten Altersvorsorge-Produkte geben könnte. Die Beantragung ist für die Unternehmen mit Kosten verbunden. Diese sollen je nach Berechnungsaufwand zwischen 500 und 4.000 Euro liegen.

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