Es gebe entsprechende Hinweise auf den Maklerstatus auf der Webseite von Check24. Die seien aber in einer Fußzeile versteckt, kritisierte Richterin Barbara Clementi nach Angaben des Bayerischen Rundfunks. Nicht jeder Kunde werde sich aber bis zum Ende der Seite durchscrollen, um an diese Informationen zu kommen.
Das Vergleichsportal kündigte an, die Seite anzupassen, sollte dies notwendig werden. Von einer Irreführung der Verbraucher, wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute in seiner Klage gesprochen hatte, war im Prozess allerdings nicht die Rede. Zu einem grundsätzlichen Infragestellen des Portals kam es bei dem Verfahren bisher noch nicht. Vielmehr ging es um die Streitfrage, wie intensiv das Online-Portal den Kunden beraten und befragen muss.
Diese Grundsatzentscheidung fordern beide Parteien ein. Der Streit könnte sich also noch hinziehen und eventuell bis vor den Bundesgerichtshof gehen.
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