Bei vielen Finanzplanern gibt es falsche Vorstellungen darüber, was im Rahmen des Berufsrechts noch erlaubt ist. Das meint Peter Balzer, Partner der Sozietät Sernetz Schäfer Rechtsanwälte. Bisweilen fehle das Problembewusstsein, „es werden – oft gar nicht einmal bewusst – Grenzen überschritten“, so Balzer. Was speziell Nachfolgeplaner im Umgang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu beachten haben, erklärt der Anwalt hier.
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