Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden kommt wohl nicht

Wegen der zunehmenden Schäden durch Hochwasser & Co. wird derzeit darüber diskutiert, ob es in Deutschland eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung geben sollte. Wohl eher nicht, so der Vorsitzende der Justizministerkonferenz Rainer Stickelberger. Man denke aber über staatliche Hilfen nach, die an eine freiwillige Versicherung geknüpft sind.
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© Getty Images
2013 versanken Teile Deutschlands, im Bild ist der Ort Deggendorf zu sehen, im Hochwasser. Die Schäden waren enorm.

„Wir können eine Versicherung für Elementarschäden nicht vorschreiben. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken stehen dagegen“, so der Vorsitzende der Justizministerkonferenz Rainer Stickelberger (SPD) gegenüber der Presseagentur dpa.

Aber: Die Justizminister der Länder planen, staatliche Hilfen an eine freiwillige Versicherung anzudocken. „Wir wollen die staatliche Opferhilfe daran knüpfen, ob jemand hinreichende Bemühungen unternommen hat, einen Schaden abzuwenden und sich zu zumutbaren Bedingungen versichern zu lassen“, sagt Stickelberger weiter.

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