Maria Lengemann ist Redakteurin bei der Online-Plattform anwalt.org. © anwalt.org
  • Von Redaktion
  • 20.01.2025 um 14:56
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:45 Min

Ein gut ausgefertigter Mietvertrag schützt sowohl Mieter als auch Vermieter und sorgt für Klarheit bei Rechten und Pflichten. Was zwingend in den Vertrag gehört, hat Maria Lengemann, Redakteurin bei der Online-Plattform anwalt.org, zusammengefasst.

Diesen Text hat uns Maria Lengemann, Redakteurin bei der Online-Plattform anwalt.org, freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Der Mietvertrag ist ein Dokument, welches für beide Parteien möglichst rechtssicher auszufertigen ist. Entspricht der Vertrag der aktuellen Rechtslage, ist Mieter und Vermieter geholfen.

Für beide Vertragsparteien existieren Rechte und Pflichten. So dient ein Mietvertrag der Beschreibung des Mietobjektes, der Festschreibung der Mietkosten oder der Nennung von Zahlungsfristen und möglichen Nebenkosten. Durch die schriftliche Ausfertigung von Mietverträgen lassen sich Konflikte in Mietfragen weitgehend vermeiden beziehungsweise können schneller geklärt werden.

Was muss man zwingend in einen Mietvertrag schreiben?

Vermieter sollten sich mit der Ausfertigung von Mietverträgen vertraut machen, bevor die Suche nach Mietern für die Immobilie beginnt. Das Schriftstück ist ein Kernbestandteil des Mietverhältnisses und dient beiden Parteien oft über Jahre und Jahrzehnte als wichtige Unterlage.

Folgende Angaben gehören zwingend in einen Mietvertrag

Angaben zu Mieter und Vermieter:

  • Namen
  • Vornamen
  • Anschrift

Angaben zum Mietobjekt:

  • Adresse und Lage
  • Größe der Wohnfläche
  • Anzahl und Art der Räumlichkeiten
  • Angaben zu Garten, Keller, Parkmöglichkeiten, Anzahl der Schlüssel

Mietkosten:

  • Höhe der Kaltmiete
  • Höhe der Warmmiete
  • Höhe der Betriebskosten und Nebenkosten
  • Höhe der Mietkaution

Art der Miete:

  • Vereinbarung von Staffelmiete, Vergleichsmiete oder Indexmiete
  • Mietpreisbremse, wenn gültig, zuzüglich entsprechender Konditionen

Dauer des Mietverhältnisses:

  • unbefristetes oder befristetes Mietverhältnis mit genauen Zeitangaben

Mietkonditionen:

  • Zahlungsweise der Miete (Überweisung oder Barzahlung, Zahlungstermin)

Bankverbindung:

  • vollständige Bankverbindung des Vermieters

Hinweis: Die Angabe der Größe der Wohnfläche in Quadratmeter muss nicht zwingend in den Mietvertrag aufgenommen werden. Die Aufnahme in das Dokument ist allerdings ratsam, da sich damit Streitigkeiten in Bezug auf die Betriebskostenabrechnung vermeiden lassen.

Es ist übrigens nicht vorgeschrieben, einen Mietvertrag für Wohnraum zwingend schriftlich abzufassen. In der Regel besitzen auch mündliche Absprachen ihre Gültigkeit. Allerdings ist die Beweislage bei mündlichen Verträgen deutlich erschwert und ein schriftlicher Mietvertrag ist daher die bessere Option.

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