Nach unverschuldetem Unfall

Gegnerische Haftpflichtversicherung muss für Rentenabzüge aufkommen

Kommt es nach einem unverschuldeten Unfall zu einem frühzeitigen Renteneintritt, muss das für Betroffene nicht automatisch Abzüge bei der Rente bedeuten. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
© dpa/picture alliance
Das Bundessozialgericht in Kassel: Die Richter entschieden, dass die Haftpflichtversicherung des Gegners für die Rentenabzüge aufkommen muss.

Man stelle sich vor: Von jetzt auf gleich wird man durch einen unverschuldeten Unfall so schwer verletzt, dass eine vorzeitige Altersrente beantragt werden muss.

Normalerweise gibt es bei einem frühzeitigen Renteneintritt Abzüge. In solch einem Fall aber muss unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle vorzeitigen Zahlungen und entgangenen Beiträge ersetzen, damit die Rente voll gezahlt werden kann. Das hat das Bundessozialgericht laut eines Agenturberichts entschieden (Aktenzeichen B 13 R 13/17 R).

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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