Kabel, Klauseln, Kurzschlüsse

Balkonkraftwerke richtig versichern

Neue Regeln sollen dafür sorgen, dass sich Balkonkraftwerke noch schneller verbreiten, als sie es ohnehin schon tun. Die Versicherungsbranche hat die kleinen Solaranlagen ebenfalls inzwischen auf dem Schirm. Doch automatisch versichert sind sie nicht immer, weshalb Makler und deren Kunden hinschauen müssen.
Balkonkraftwerk in Düsseldorf: Hausrat oder Gebäudebestandteil?
© picture alliance / imageBROKER | Robert Poorten
Balkonkraftwerk in Düsseldorf: Hausrat oder Gebäudebestandteil?

Eine Leistung von 600 Watt klingt erst einmal nach nicht viel. Ein normaler Wasserkocher zieht gut und gerne 2.000 Watt. Auch ein Backofen kann vierstellige Strommengen aus der Leitung saugen. Aber im täglichen Leben können 600 Watt durchaus helfen. Ein sparsamer Kühlschrank ist schon mit weniger als 100 Watt zufrieden. Und selbst eine Kombination aus PC und Monitor lässt sich mit 600 Watt betreiben.

600 Watt war auch lange Zeit die magische Grenze dafür, wann eine Photovoltaikanlage den Zusatz „Mini“ bekam. Diese Mini-Photovoltaikanlagen sind die kleinen Geschwister der großen Solarpanele auf Dächern und an Fassaden. Im Volksmund tragen sie den Spitznamen Balkonkraftwerk. Da solche Anlagen ins Marktstammdatenregister einzutragen sind, gibt es Zahlen, wie viele Solarstromanlagen es in Deutschland gibt. Derzeit liegen über 400.000 Anlagen auf oder unter der erwähnten Leistungsgrenze und sind damit mini.

Mehr zum Thema

2,6 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland

Neue Zahlen vom Statistikamt Destatis zeigen, dass die Energiewende auch in Deutschland läuft. Demnach waren…

Das Zuhause wird wichtiger – Potenzial der Hausratversicherung

Immer wieder ist von Cyberattacken auf Behörden, große Unternehmen oder Kliniken zu hören. Aber auch…

Worauf es bei einer Photovoltaikversicherung ankommt

Etwa 240.000 Solarstromanlagen, auch als Photovoltaik bekannt, wurden im Jahr 2021 installiert. Das waren, so…

Diese Grenze ist im neuen Jahr gestiegen. Der Solarpakt der Bundesregierung soll Solarenergie in Deutschland noch weiter voranbringen, weshalb nun einiges leichter geworden ist. Balkonkraftwerke dürfen jetzt 800 Watt ins Netz einspeisen. Die Module dürfen sogar noch höher liegen, allerdings muss der Wechselrichter dann auf 800 Watt gedrosselt sein. Das ist jenes Bauteil, das den Gleichstrom aus den Solarpanelen (also mit Plus- und Minuspol) in steckdosenfähigen Wechselstrom umwandelt. Die Besitzer brauchen außerdem die Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber anzumelden, im Marktstammdatenregister aber weiterhin.

Stecker rein – läuft

Aber zwei ganz spezielle Erlaubnisse erleichtern die Sache ganz besonders. Denn jetzt darf man die kleinen Kraftwerke mittels eines ganz normalen Steckdosensteckers (Schutzkontaktstecker, kurz Schuko) ans Stromnetz anschließen. Stecker rein, läuft. „Solche Bestimmungen werden jedoch über technische Normen geregelt und nicht über Gesetze. Daher muss der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) die aktuelle Norm noch überarbeiten“, schreibt die Württembergische auf ihrer Ratgeberseite im Netz.

Tipps fürs Balkonkraftwerk von der Deutschen Kommission Elektrotechnik
Tipps fürs Balkonkraftwerk von der Deutschen Kommission Elektrotechnik

Die Alternative zum Schuko-Stecker ist übrigens der sogenannte Wieland-Stecker. Er besteht aus stabilerem Plastik und hat die drei Kontakte so verdeckt, dass man sie nicht so einfach berühren kann.

Die zweite Erlaubnis betrifft den Stromzähler. Die ältesten und einfachsten von ihnen sind die sogenannten Ferraris-Zähler. Sie laufen rückwärts, wenn ein Balkonkraftwerk plötzlich mehr Strom einspeist, als der Besitzer verbraucht. Das war bisher verboten und ist jetzt übergangsweise erlaubt. Nun kann also der Stromerzeuger die Anlage schon mal anstöpseln und seelenruhig warten, bis der Netzbetreiber den Zähler austauscht. Denn die ganz modernen zählen in beide Richtungen, also getrennt was herein- und hinausfließt. Der Mittelweg ist ein Zähler mit Rückzählsperre, der einfach nur nicht rückwärts läuft.

Platz in der Hausratversicherung gefunden

Es sind solche Maßnahmen, die sehr sicher die Zahl der Balkonkraftwerke weiter enorm schnell steigen lassen. Das ruft die Assekuranz auf den Plan, die sich natürlich mit möglichen Schäden befassen muss. Im vergangenen Jahr strömten folglich zahlreiche Nachrichten herein, welche Versicherer Balkonkraftwerke nun automatisch mitversichern. Kein Zweifel: Die kleinen Energiebündel haben ihren Platz in der Hausratversicherung gefunden, was auch definitiv Sinn ergibt. Sogar wenn sie fest ans Balkongeländer geschraubt sind.

Seite 2: Für manche ist es Hausrat, für andere ein Gebäudeteil

So meldete beispielsweise die VHV Versicherungen im Juli, dass sie Balkonkraftwerke in ihre beiden Hausrattarife Klassik und Exklusiv mit eingebaut hat. Abgedeckt sind Schäden durch die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel in Höhe der Versicherungssumme. Einfacher Diebstahl ist bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme mit drin.

So flächendeckend geht allerdings nicht jeder Anbieter vor, weshalb Hausratkunden genau hinschauen sollten. So meldete zum Beispiel die Ammerländer Versicherung zunächst durchaus Ähnliches. Allerdings sind die Entschädigungssummen bei 3.500 Euro gedeckelt. Das dürfte zumindest für die Anlage selbst kein allzu großes Problem sein, denn viele Modelle gibt es schon für dreistellige Beträge.

Für manche sind Balkonkraftwerke automatisch Hausrat

Wichtiger ist jedoch, dass sich der Einschluss nur auf die Tarife Exclusiv und Excellent bezieht. In den Grundprodukten Basic, Economic und Classic sind Balkonkraftwerke nach wie vor (noch) nicht enthalten.

Bei der Axa-Tochter Alteos hat man übrigens eine recht grundsätzliche Ansicht zu dem ganzen Thema. „Balkonkraftwerke erfüllen für uns erst einmal sämtliche Kriterien von Hausrat, wenn sie nicht so montiert sind, dass sie zum Gebäudebestandteil werden“, sagt Key-Accountmanager Christopher Pirsch. Damit seien sie ohnehin schon automatisch versichert.

Allerdings habe Alteos trotzdem auf Rückmeldung und Wunsch der Makler hin Balkonkraftwerke bei allen sieben Tarifen in die Bedingungen ausdrücklich aufgenommen. Aber mit einem etwas anderen Zungenschlag: Sie gelten dort nicht als „mitversichert“, sondern zählen ganz einfach direkt mit zum Hausrat.

Apropos Bedingungen. Ende November nahm der Versichererverband GDV die Geräte in die Musterbedingungen für Hausratversicherungen auf. Das müssen Versicherer nicht zwangsläufig in ihren eigenen Tarifen nachbauen. Allerdings ist davon auszugehen, dass mindestens neue Tarife diese Klauseln ebenfalls enthalten und auch alte nachgebessert werden. Automatisch läuft das sogar, wenn der Hausrattarif eine Leistungsgarantie für GDV-Musterbedingungen enthält. Trotzdem bleibt es wichtig, in den Bedingungen nachzusehen.

Für manche gehören Balkonkraftwerke zum Gebäude

Es kann allerdings auch sein, dass die Wohngebäudeversicherung für so eine Anlage zuständig ist. Die auf solche Policen spezialisierte GEV-Versicherung sortiert Balkonkraftwerke von vornherein erst einmal dort ein und sieht die Hausrat eher als Ausnahme: Nämlich wenn der Balkon zu einer Mietwohnung gehört und die Anlage ausdrücklich „nicht fest montiert“ ist.

Seite 3: Versicherer bieten auch Vollkasko

Auch die Signal Iduna schreibt in ihrem Hausblog: „Werden Balkonkraftwerke vom Gebäude- beziehungsweise Wohnungseigentümer installiert, sind sie über die Gebäudeversicherung als fest installiertes Zubehör mitversichert.“ Für die R+V ist es wiederum ein Kriterium, ob die Anlage das gesamte Haus mit Strom bespeist und fest am Gebäude befestigt ist. Und für die Allianz zählt einfach nur, dass die Anlage fest angebaut ist, damit die Wohngebäudepolice greift.

Obwohl die Versicherer das Thema noch unterschiedlich betrachten, sind Balkonkraftwerke erst einmal ganz gut versicherbar. Doch das Leistungsspektrum bleibt meist auf die erwähnten Grundgefahren begrenzt.

Für große Solaranlagen auf Dächern gibt es freilich spezielle Photovoltaikversicherungen (PV-Versicherung), die noch weitere Risiken abdecken. Aber für die kleinen Balkonbewohner? Diese Lücke hat etwa die Waldenburger Versicherung geschlossen, indem sie für ihre große PV-Versicherung auch eine abgespeckte Variante am Start hat. Wenn der Kaufpreis der Anlage 1.500 Euro nicht übersteigt, beträgt der Jahresbeitrag pauschal 39 Euro.

Auch die Haftpflichtversicherung kann wichtig sein

Zunächst sind Balkonanlagen auch bei der Waldenburger in der Hausrat oder eventuell der Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. „Das ist mit einer Teilkasko vergleichbar. Möchten Kunden aber eine Rundum-sorglos-Absicherung, also eine Vollkasko, dann schließen sie eine eigenständige PV-Versicherung ab“, erklärt Vorstandschef Thomas Gebhardt.

Was kommt dann also hinzu? Alles, was bei so einer Anlage außerdem noch schiefgehen kann und die Hausrat nicht abdeckt: Anlage falsch bedient, Kurzschluss verursacht, Materialfehler, durchgeschmauchte Kabel, Fußballtreffer der Nachbarskinder und noch einiges mehr.

Ganz ähnlich ist auch die Oberösterreichische Versicherung mit ihrer selbstständigen Photovoltaikversicherung Klimapro unterwegs. Sie greift auch für Balkonkraftwerke und geht bei einem Jahresbeitrag von 41,90 Euro los. Auch hier sind die Gebäude- und Hausrat-typischen Gefahren enthalten. „Aber darüber hinaus auch die technischen und menschlichen Risiken, zum Beispiel Konstruktions- und Materialfehler, innere Betriebsschäden, Hotspots, Mikrorisse, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter“, zählt Paul Ristock, der die Niederlassung in Deutschland leitet, auf.

Freilich ist für einen Fußballtreffer von Kindern in erster Linie die Haftpflicht der Eltern zuständig. Aber auch für den Anlagenbesitzer selbst kann so eine Police wichtig werden. Nämlich, wenn durch die Anlage andere zu Schaden kommen. Wenn sie Feuer fängt und die Mietwohnung abfackelt. Oder ein Sturm weht sie vom Balkon, und sie knallt auf ein fremdes Auto. Fügt man die Angaben der Versicherer und des GDV zusammen, deckt die Haftpflicht augenscheinlich solche Ereignisse automatisch mit ab. Auch ohne spezielle Klauseln.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia