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Die Zahl der Einbrüche hat in den vergangenen Jahren zugenommen. © GDV
  • Von Redaktion
  • 18.01.2016 um 15:28
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Die Zahl der Einbruchdiebstähle ist erneut gestiegen: Hat die Polizei 2013 bundesweit noch 149.500 Fälle registriert, waren es 2014 schon 152.123 Fälle. Besonders aktiv sind Diebe zwischen Oktober und Januar. Wie Hausbesitzer ihre vier Wände vor den Dieben schützen können, lesen Sie hier.

Damit es gar nicht erst zu einem Einbruch kommt, ist Aufmerksamkeit geboten. Anzeichen für eine mögliche Tat sind sogenannte „Gaunerzinken“: Mit diesen Kreidezeichen in Form von Kreisen und Strichen an Hauswänden oder Einkerbungen an Haustüren markieren Einbrecher mögliche Einbruchsorte. Wer ein solches Zeichen entdeckt, sollte sofort die Polizei informieren. Was die Zeichen bedeuten, haben wir in dieser Infografik für Sie zusammengefasst.

Am häufigsten nutzen Einbrecher die Zeit zwischen 10 und 18 Uhr, wenn viele Wohnungen berufstätiger Menschen leer stehen. Wer in spezielle Schlössern für Fenster und Türen investiert, kann Schlimmeres verhindern, rät der Versicherer Cosmos Direkt. In diesen Städten wird am häufigsten eingebrochen.

Praktische Helfer seien auch Smart-Home-Systeme, also Sicherungssysteme wie ein Fingerabdruck-Türschloss oder eine mobile Licht- und Rolllädensteuerung, die Anwesenheit simuliert, obwohl niemand zu Hause ist. „Grundsätzlich sollten Fenster und Türen abgeschlossen werden, wenn der Wohnraum verlassen wird. Einfach ins Schloss gezogene beziehungsweise nicht verriegelte Türen und angekippte Fenster lassen sich leicht öffnen“, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei Cosmos Direkt. „Ebenso sollten die Bewohner ihren Schlüssel nie außerhalb der eigenen vier Wände verstecken.“

Im Schnitt entstehen bei jedem Einbruch Schäden in Höhe von 3.250 Euro. „Eine Hausratversicherung schützt vor dem materiellen Verlust durch einen Einbruch. Sie übernimmt die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die Kosten für aufgebrochene Fenster, Türen und, falls mitversichert, Vandalismus-Schäden nach einem Einbruch“, sagt Kaiser.

Dabei spielt es keine Rolle, ob einem die Gegenstände gehören, die aus dem eigenen Haushalt gestohlen wurden – auch Geliehenes ist geschützt. Eigene Wertgegenstände wie ein Laptop oder Schmuck sollten durch Kaufbelege und Fotos dokumentiert sein, um im Leistungsfall die Schadenhöhe besser nachweisen zu können.

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