Gebäudeversicherung

Selbstbeteiligung geht alle Wohnungseigentümer etwas an

Die Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung führt in Eigentümergemeinschaften nicht selten zu Streit. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar: Auch wenn Schäden nur einzelne Wohnungen betreffen, müssen sich alle Eigentümer beteiligen. Hier kommen die Infos.
Gebäudeversicherung
© picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
Bunte Wohnungen in Berlin Mitte: Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein Urteil zur Selbstbeteiligung in Gebäudeversicherungsverträgen.

Hier geht es zum Artikel auf Wirtschaftswoche.de.

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