Dachrinne verstopft

„Schäden durch Regen in den meisten Konzepten nicht versichert“

Viele Dachrinnen und Fallrohre sind zu dieser Jahreszeit mit Laub, Zweigen und Schmutz verstopft – bei starkem Regen drohen sie überzulaufen. Wer nun glaubt, dass mögliche Folgeschäden an Fassade und Mauerwerk durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind, der irrt allerdings.
© picture alliance/Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB
Viel Regen fällt auf ein Dach einer Scheune in Sieversdorf (Brandenburg) und die Dachrinne läuft schon über. In nur wenigen Minuten hatte es an einem Julitag 2019 etwa 15 Liter Niederschlag je Quadratmeter gegeben. Die Regenrinne sollte regelmäßig gereinigt werden, um Schäden zu vermeiden.

Wenn Leitungswasser im Haus austritt, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Bei Schäden durch Regenwasser sieht das anders aus: Ist eine verstopfte Dachrinne die Ursache, muss der Hauseigentümer die Schäden selbst bezahlen. Auf diesen wichtigen Unterschied weisen die Experten des Versicherers R+V hin.

„Besonders teuer wird es für die Betroffenen, wenn das Wasser in die Wärmedämmung oder sogar in den Innenraum eindringt“, sagt R+V-Managerin Christine Gilles. Regenrinnen sollten daher mindestens einmal im Jahr von altem Laub und Schmutz befreit werden. „Das gilt vor allem für Gebäude, die in der Nähe von Bäumen stehen“, so Gilles weiter.

Immer wieder landen Fälle vor Gericht

Timo Holz, Teamleiter Produktentwicklung beim Kieler Assekuradeur Domcura, bestätigt: „Da Regenwasser nicht aus dem Leitungssystem ausgetreten ist, sind Schäden durch Regen in den meisten Konzepten nicht versichert.“ Oft gelte das auch für Regenwasser, das aus Regenrinnen austritt und Schäden am Haus verursacht, weist Holz auf einen häufigen Trugschluss von Verbrauchern hin.

Immer wieder landeten Fälle hierzu vor Gericht – und oft gingen sie nicht im Sinne der Kunden aus. In einem Fall, den beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm zu verhandeln hatte, war ein Drainage-Rohr, das Regenwasser aus einem Fallrohr auf das Grundstück ableiten sollte, verschlammt. In der Folge lief der Keller einer Frau voll Wasser. Der Wohngebäudeversicherer wollte für den Schaden nicht aufkommen, und bekam vor Gericht recht (Aktenzeichen 20 U 148/16). Laut Urteil handelte es sich nicht um Leitungs-, sondern um Regenwasser. Und das war eben nicht im Vertrag abgedeckt.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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