Von Strümpfen, Kopfkissen und Pizzen

Das sagt der „Riester-Papst“ zu Kleinleins „Desaster“-Kritik

„Aktuell sucht der Bund der Versicherten, konkret Axel Kleinlein, wieder einmal Streit mit dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft“, kommentiert Joachim Haid den jüngsten Zwist um die Riester-Rente. Dabei werde die Kernaufgabe des Verbraucherschutzes völlig ignoriert, findet der „Riester-Papst“. Hier geht es zu seinem Gastkommentar.
© Robert Schlossnickel
Joachim Haid

Es vergeht kein Jahr, ach was sage ich, es vergehen keine drei Monate, ohne Kritik an der Riester-Rente durch den obersten Verbraucherschützer im Versicherungsbereich, Axel Kleinlein. Äußerte er 2009 noch, dass ein Sparstrumpf besser sei, als die Riester-Rente, so änderte er Anfang 2019 das Textil. Nun war es das Kopfkissen, das der Riester-Rente überlegen sei. Das reichte Herrn Kleinlein offensichtlich nicht. Seinen aktuellsten Berechnungen nach soll die Riester-Rente in der Zukunft nun nicht einmal mehr ausreichen, um einmal im Monat beim Italiener zum Essen gehen zu können.

„Es sei Zeit, das Projekt der versicherungsförmigen Riester-Rente zu begraben und nach besseren Möglichkeiten der Altersvorsorge zu suchen“, so lässt sich Kleinlein in einer Pressemeldung des BdV vom 2. Dezember 2019 zitieren (Pfefferminzia berichtete).

Kleinlein reagiert damit auf den Beitrag des GDV vom 22. November 2019. Hier wird dargestellt, dass die durchschnittlichen erreichten Riester-Rentenansprüche, im Vergleich zu den Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherungen für die Altersgruppe 40 bis 44 Jahre, bereits zwischen 15 Prozent (Frauen) und 20 Prozent (Männer) erreichen. Kurzum: Rechnerisch bringt Riester ein durchschnittliches Rentenplus von 15 beziehungsweise 20 Prozent – und das selbst dann, wenn keine weiteren Beiträge zur Riester-Rente geleistet, die Verträge also beitragsfrei gestellt würden.

Kleinlein kritisiert, dass es sich dabei um historische Werte handle. Wer heute, oder ab 2020/2021 Riester-Renten neu abschließe, bei dem reduzierten sich nach elf Jahren Riester-Sparens die garantierten Monatsrenten auf rund 24 Euro beziehungsweise rund 18 Euro (sofern der Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent sinkt). Der GDV würde nicht darauf hinweisen, dass es sich um historische Werte handelt, die in Zukunft bei Neuabschlüssen nicht mehr erreicht werden könnten. Für Kleinlein ist dies eine Irreführung der Verbraucher.

Populismus hat nichts mit Verbraucherschutz zu tun

Das ist natürlich Unfug. Der GDV stellt erreichte Werte der besagten Altersgruppe aus der gesetzlichen Rente, mit erreichten Werten der gleichen Gruppe aus der Riester-Rente gegenüber. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass jeweils Werte der Vergangenheit aus heutiger Sicht berücksichtigt werden.

Richtig ist die Aussage Kleinleins, dass kaum ein Anbieter bei der diskutierten Absenkung des garantierten Höchstrechnungszinses auf 0,5 Prozent oder weniger, die Riester-Rente noch darstellen kann. Das kann man jedoch weder den Riester-Anbietern im Allgemeinen, noch den Versicherungsgesellschaften im Besonderen vorwerfen. Denn nicht diese legen den Höchstrechnungszins fest, das macht der Gesetzgeber. Ohne gleichzeitiges Aufheben, oder zumindest Reduzieren der 100-prozentigen Bruttobeitragsgarantie, wird eine Riester-Rente in Zukunft, sollte der Höchstrechnungszins entsprechend abgesenkt werden, nicht mehr darstellbar sein. Das sollte jedoch zwischenzeitlich auch den Politkern bewusst sein. Übrigens: Eine erneute deutliche Senkung des Höchstrechnungszinses wäre auch für die betriebliche Altersversorgung eine vergleichbare Herausforderung.

Insgesamt ist es wenig sinnvoll, die Riester-Rente anhand von Rentenhöhen zu kritisieren, die sich aus einer Beitragsfreistellung nach elf Jahren Ansparphase ergäben. Das nämlich unterstellt Kleinlein in seinen Berechnungen und seinem Hinweis, dass man von dieser so erwirtschaften Rente nicht einmal im Monat beim Italiener das Essen bezahlen könnte. Kleinlein unterstellt also, dass alle, die in Zukunft eine Riester-Rente abschließen, diese nach elf Jahren bis zum Rentenbeginn beitragsfrei stellen und sich dann nicht einmal eine Pizza davon leisten könnten.

Wie schon in den vergangenen Jahren der Fall, äußert Axel Kleinlein wieder nur pauschale Kritik. Konkrete Vorschläge für eine bessere Lösung bleibt er auch dieses Mal wieder schuldig. Er spricht von Milliardenkosten der Riester-Rente durch Zulagen und Steuergeschenken und übersieht dabei, dass allein 2019 rund 98 Milliarden Euro in Form des Bundeszuschusses von Finanzministerium an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen werden. Davon sind rund 72 Milliarden Euro Zuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung. Im Jahr 2020 soll zum ersten Mal die 100-Milliarden-Grenze überschritten werden und die Zuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung um circa 3 Milliarden auf 75 Milliarden Euro steigen.

Es geht allenfalls um Steuerverschiebeffekte, nicht um „Steuergeschenke“

Verglichen mit dem Bundeszuschuss werden die jährlichen Förderungen zur Riester-Rente fast zu Rundungsdifferenzen. 2015 betrug beispielsweise die Gesamtförderung zur Riester-Rente rund 3,8 Milliarden Euro, wovon etwa 1,1, Milliarden Euro aus Steuervorteilen stammten (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Überhaupt von Steuergeschenken bei der Riester-Rente zu sprechen, zeigt, dass sich Herr Kleinlein die Welt stets so schafft, wie er sich für seine aktuelle Kritik gerade braucht. War die nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente in der Vergangenheit eine seiner Kritikelemente, so scheint diese bei der Nutzung des Begriffes „Steuergeschenk“ völlig verdrängt worden zu sein. Es gibt keine Steuergeschenke bei der Riester-Rente. Es gibt für viele die Möglichkeit, die Beiträge zur Riester-Rente steuerlich zum Abzug zu bringen. Dafür muss im Alter zu 100 Prozent die sich daraus ergebende Rente versteuert werden. Es geht also allenfalls um Steuerverschiebeffekte, nicht jedoch um Steuergeschenke.

Riester-Rente rentiert sich

Einem studierten Mathematiker sollte das bekannt sein. Wenn jedoch ein Aktuar beginnt von „gefühlten Renditen“ zu sprechen, scheint es hier offensichtlich längst nicht mehr um Verbraucherschutz zu gehen, sondern um ein zwanghaftes Festhalten an zweifelhaften Kritikpunkten und damit um reinen Populismus. Es darf wohl nicht sein, was den eigenen Aussagen der Vergangenheit entgegensteht. Also wird, trotz aller faktenbasierten Berechnungen durch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), des GDV und der Initiative Pro Riester, welche eindeutig zum Ergebnis kommen, dass sich die Riester-Rente für den Verbraucher rentiert, diese Form der geförderten Altersvorsorge ständig in Copy&Paste-Manier schlecht geredet. Axel Kleinlein scheint sich aus dem Titellied von Pippi Langstrumpf einen Satz besonders gemerkt zu haben: „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“.

Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es, dem Verbraucher Orientierung zu bieten. Nicht ihn mit „gefühlten Renditen“ und teils völlig abwegigen Berechnungen zu verwirren und ihn davon abzuhalten, überhaupt für das Alter vorzusorgen. Ständig nur zu kritisieren, ist natürlich viel leichter, als selbst einmal das Ruder in die Hand zu nehmen und konkrete Lösungen anzubieten. Mit rund 50.000 Mitgliedern hätte der BdV Zugang zu einer ausreichend großen Gruppe, um eigene Angebote im Bereich der Altersvorsorge umsetzen zu können. Entsprechende Gruppenverträge bietet der Verein seinen Mitgliedern jedoch nur im Bereich der Sachversicherungen an. Interessanterweise ist das dortige Preis-Leistungs-Verhältnis schlechter, als bei den üblichen von Versicherungsmaklern angebotenen Qualitätstarifen. Obwohl hier sogar noch die häufig ebenfalls pauschal verteufelten Courtagen enthalten sind. Wie sagte schon der britische Schauspieler Noel Coward: „Die Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart“.

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4 Antworten

  1. Da liest man auf den Seiten des BdV und dessen 100 % Tochterfirmen BdV Service GmbH und BdV Verwaltungs GmbH
    „Wir sind Ihr Mittel gegen schlechte Versicherungen
    Verbraucherschutz und Versicherungen – Kein Widerspruch
    Wir sind Ihr persönlicher Versicherungsexperte“
    Nehmen wir einmal ein Beispiel: Private Haftpflichtversicherung BdV 15 Mio Versicherungssumme Familie Jahresbeitrag 66,90 €
    In diesen 66,90 € ist eine für die Versicherungswirtschaft ungewöhnlich Verwaltungsgebühr von jährlich 6,00 € enthalten. Der
    BdV verzichtet aber auf Provisionen.
    Maklerprodukt: Familienversicherung 20 Mio pauschal Jahresbeitrag 47,12 € mit einem exzellenten Versicherungsschutz. Die
    Maklercourtage ist in diesem Beitrag enthalten
    Wir sind Ihr Mittel gegen schlechte Versicherungen. Möge das der BdV einmal erklären.

  2. Noch ein Beispiel „Wir sind Ihr Mittel gegen schlechte Versicherungen“

    Hausratversicherung: 100 qm Wohnfläche = 65.000 € Versicherungssumme Versicherungsort: 47839 Krefeld
    Einschluss Glas und Elementarschäden Prämie BdV 158,94 € – eine unübliche Verwaltungsgebühr von 12,00 € ist im Beitrag enthalten.
    Maklerangebot: gleicher Versicherungsschutz: 120,10 € Senioren ab dem 60. Lebensjahr erhalten einen Nachlass von 20 % und müssen 96,06 € bezahlen. In diesen Prämien sind 25 % Courtage enthalten

    Wenn 3 % Fahrraddiebstahl = 1.850,00 € mit versichert werden, erhöht sich die Prämie beim BdV auf 190,14 €.
    Maklerangebot: Versicherungsprämie bleibt unverändert, weil Fahrraddiebstahl bis 10.000 € beitragsfrei mit versichert ist.
    Das zu der Aussage. „Wir (Bdv) sind Ihr Mittel gegen schlechten Versicherungen“. Gerne kann ich noch mehrere Beispiele bringen.

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