Nicht nur für Selbstständige und Freiberufler – auch für ältere Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, kann die Basisrente lukrativ sein. © westock / Freepik.com
  • Von René Weihrauch
  • 10.01.2024 um 15:56
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Die steuerlich geförderte Altersvorsorge richtet sich nicht nur an Selbstständige. Wie Sie Rürup-Policen in der Beratung leicht verständlich erklären und welche Argumente Sie kennen sollten, lesen Sie hier.

Die Ampelkoalition plant eine Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige – doch wann sie kommt, steht in den Sternen. Unabhängig davon sind jetzt schon 3,9 Millionen Freiberufler und Selbstständige gezwungen, privat vorzusorgen, wenn sie im Alter nicht ohne Einkommen dastehen oder bis an ihr Lebensende arbeiten wollen. Als Top-Lösung für diesen Personenkreis gilt die Basisrente. Und die Zielgruppe ist größer, als gemeinhin angenommen.

Die Basisrente (auch: Rürup-Rente) ist ein staatlich gefördertes, privates Altersvorsorgeprodukt, das ursprünglich vor allem für Selbstständige und Freiberufler gedacht war, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit sollen sie Gelegenheit bekommen, im Alter eine lebenslange monatliche Leibrente aufzubauen. Denn auf diese Art – und nur auf diese – wird die Basisrente nach dem aktiven Berufsleben ausgezahlt.

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Diese drei Varianten stehen zur Auswahl: die klassische Basisrente, die um einen Hinterbliebenenschutz-Baustein ergänzt werden kann, die fondsgebundene Basisrente und die Basisrente als Sofortrente. Grundsätzlich handelt es sich bei der Basisrente im Gegensatz zur gesetzlichen Rente um eine kapitalgedeckte Form der Altersvorsorge. Ein Vorsorgevertrag kann mit oder ohne garantierte Leistungen abgeschlossen werden.

Besonders attraktiv: die fondsgebundene Variante. Sie ist für Kundinnen und Kunden mit einem gewissen Maß an Risikobereitschaft geeignet. Hier fließen Beiträge in Investmentfonds. Das Risiko von Wertverlusten ist dabei umso geringer, je länger der Vertrag läuft – denn langfristig haben sich die Kurse weltweit von jeder noch so schweren Finanzkrise wieder erholt.

Trend zu Fondspolicen

Dementsprechend scheint sich diese Form der Rürup-Vorsorge auch immer mehr durchzusetzen. „Bei der Basisrente – wie auch bei anderen Vorsorgeformen – geht der Trend eindeutig zu fondsgebundenen Rentenversicherungen mit und ohne Garantie“, sagt Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentalen Versicherung. Unabhängig von der Anlagevariante nennt er als weiteren Pluspunkt der Basisrente die flexible Beitragsgestaltung: „Insbesondere für Selbstständige ist es oft schwierig abzuschätzen, wie viel Geld tatsächlich für eine Altersvorsorge übrig bleibt. Mit der Basisrente kann der Kunde zum Jahresende – wenn er weiß, wie viel er tatsächlich investieren kann – einmalig einen größeren Betrag einzahlen und zugleich sein zu versteuerndes Einkommen senken.“

Und das lohnt sich seit 2023 ganz besonders. Denn seitdem ist es möglich, Vorsorgebeiträge zu 100 Prozent von der Steuer abzusetzen. Der Höchstbeitrag liegt für 2024 bei 27.565 Euro (Ehepaare und Lebenspartner: 55.130 Euro). Hofmeier: „Der Makler sollte aber auf jeden Fall darauf hinweisen, dass die Rente später versteuert wird und nicht vererbbar ist.“ Hinterbliebene können allerdings auch bei der Basisrente über den bereits erwähnten Zusatzbaustein abgesichert werden – was kein unwesentlicher Aspekt ist.

„Diese Zusatzbausteine sind sehr wichtig, um das Produkt individuell an die familiäre Situation des Kunden anpassen zu können“, erklärt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland. „Die Basisversorgung sieht einen Hinterbliebenenschutz zu Gunsten des überlebenden Ehepartners, eingetragenen Lebenspartners beziehungsweise auch an kindergeldberechtigte Kinder vor.“ Möglich sei es auch, eine Zusatzversicherung gegen Berufsunfähigkeit einzuschließen.

Spätestens seit der 100-prozentigen Absetzbarkeit ist die Basisrente außer für Selbstständige auch für gutverdienende Arbeitnehmer eine lohnende Anlageform. Grundsätzlich gilt: „Die Steuerersparnis macht die Basisrente für Personen mit einem tendenziell höher zu versteuernden Einkommen interessant“, wie es Bohnhoff zusammenfasst.

Doppelt lukrativ für Menschen kurz vorm Ruhestand

Eine bestimmte Zielgruppe vernachlässigen viele Makler allerdings noch – nämlich Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen und die Basisrente als Sofortrente nutzen. Dabei zahlen sie einmalig einen hohen Betrag ein und erhalten sofort eine lebenslang fließende Rente. Interessant wird das durch die steuerliche Behandlung der Basisrente. Wie die gesetzliche Rente wird sie erst ab 2040 komplett besteuert (nach einem neuen Gesetzentwurf sogar erst 2058). 2024 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 84 Prozent. Dadurch wird die Sofortrente laut Versichererverband GDV „doppelt lukrativ“.

Ein Beispiel der Verbandsexperten: „Ein Unternehmer (61, verheiratet) zahlt bis Ende 2023 den Höchstbetrag von 53.056 Euro in eine Basisrente ein. 2024 beginnt die Auszahlung. Abzugsfähiger Prozentsatz des Beitrags: 100 Prozent. Besteuerungsteil der Rente: 84 Prozent. Und: Der Anteil der Rente, der steuerfrei bleibt, wird im Jahr, das dem Renteneintrittsjahr folgt, festgelegt. Er ändert sich lebenslang nicht mehr.“ So kommen Rentenbezieher in den Genuss eines satten „Steuer-Plus“. Makler sollten also auch einmal diesen Personenkreis auf die Basisrente ansprechen.

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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