Wieder ein Fall über den sich der Verbraucherschutz ärgert: „Trotz klarer Vorgaben des Bundesgerichtshofs an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln in langfristigen Sparverträgen haben wir bei 31 Instituten nach unserer Auffassung unzulässige Klauseln in den Verträgen gefunden“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In 43 Fällen hätten die Kreditinstitute insgesamt 89.970 Euro zu wenig Zinsen gezahlt – das seien 2.092 Euro pro Kopf.
„Im Mittel haben die Sparer nach unserer Berechnung nur die Hälfte der Zinsen erhalten, die ihnen bei Anwendung der BGH Rechtsprechung zustünden“, so Nauhauser. „Unsere Untersuchung macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt und dass Sparer um einen erheblichen Teil ihrer Zinsen gebracht werden.“ Kritik übt der Verbraucherschützer auch an den Umgang mit Klauseln, die fehlerhaft seien.
Die Verbraucherzentrale berichtet weiter, bereits rechtliche Schritte eingeleitet zu haben. Bei einigen Anbietern habe dies auch schon gefruchtet – beispielsweise bei der Frankfurter Sparkasse und der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden. Beide hätten – wie die Raiffeisenbank Südhardt bereits am 16. Juli 2019 – nun auch Unterlassungserklärungen abgegeben.
Mit zwei weiteren Klagen gegen die Kreissparkassen Kaiserslautern und einer Klage gegen die Kreissparkasse Tübingen gehe die Verbraucherzentrale zudem gegen rechtswidrige Zinsänderungen bei Riester-Banksparplänen vor (wir berichteten).
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