Urteil

Pflegebetrüger müssen bis zu sieben Jahre in Haft

Das Landgericht Düsseldorf hat neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs beziehungsweise gewerbsmäßiger Geldwäsche für bis zu sieben Jahre in Haft geschickt.
© dpa/picture alliance
Ein Pfleger reicht einer älteren Dame den Nachmittagskaffee: Eine Bande von Pflegebetrügern hat das Landgericht Düsseldorf nun zu Haftstrafen verknackt.

Was war geschehen?

Die Täter hatten im Jahr 2007die Idee, Pflegeleistungen abzurechnen, die sie gar nicht erbracht haben. In den Folgejahren – also von 2008 bis zur Festnahme im Jahr 2016 –führt die Bande den Plan durch.

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Geschädigte sind Krankenkassen und die Ämter für soziale Sicherung der Städte Düsseldorf und Neuss. An Ärzte flossen Bestechungsgelder. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 4,7 Millionen Euro.

Das Urteil

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Täter diesen Betrug begangen haben (Aktenzeichen 18 KLS 2/17). Die geringste Strafe lag bei zwei Jahren, die höchste bei sieben Jahren und 491.160 Euro Wertersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Pflegebetrug ist kein Einzelfall und kein Kavaliersdelikt. Selbst beim Pflegedienst vor Ort, finden sich nicht selten Ungereimtheiten“, sagt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. So stelle der aktuelle Pflege-Qualitätsbericht fest, dass es bei fast einem Drittel der Dienste Auffälligkeiten bei der Abrechnung gebe. Fast 7 Prozent zeigten grobe Auffälligkeiten mit mehr als sechs Fehlern. Brysch: „Der Gesetzgeber unternimmt aber zu wenig, um Pflegebetrüger zu identifizieren und ihnen das Handwerk zu legen.

Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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