Überschussbeteiligung

DEVK, LV 1871 und Standard Life melden Verzinsung für 2026

Die Serie mit den Verzinsungen und Überschussbeteiligungen für 2026 geht weiter. Diesmal melden DEVK, LV 1871 und Standard Life, was sie zu bieten haben.
Absicherung bei Lebensversicherung, Rückkaufswert, garantiert, Vorsorge, Versicherungsschutz.
© picture alliance / imageBROKER | Schoening Berlin
Neue Überschussbeteiligung? Versicherer melden gerade die Werte fürs Jahr 2026
DEVK

Bei der DEVK Allgemeine Leben bleibt die laufende Verzinsung inklusive Rechnungszins unverändert bei 2,4 Prozent, die Gesamtverzinsung liegt bei bis zu 3,3 Prozent.

Der DEVK-Lebensversicherungsverein bietet eine laufende Verzinsung von 3,0 Prozent und je nach Vertrag eine Gesamtverzinsung von bis zu 4,1 Prozent – inklusive Schlussgewinnen und einer Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die Konditionen des Vereins gelten vor allem für Beschäftigte der Verkehrsbranche und deren Angehörige, zum Beispiel Mitarbeiter der Deutschen Bahn.

LV 1871

Die LV 1871 hält ihre Überschussbeteiligung stabil. Neu- und Bestandskunden bekommen eine Gesamtverzinsung von bis zu 3,6 Prozent.

Die Überschussbeteiligung im Detail: Die laufende Verzinsung für Neuverträge ab 1. Januar 2026 in Höhe von 2,7 Prozent setzt sich zusammen aus 1,0 Prozent Rechnungszins und 1,7 Prozent Zinsdividende. Dazu kommen die Schlussüberschussbeteiligung und die Beteiligung an den Bewertungsreserven, die je nach Tarif zusammen bei bis zu 0,9 Prozent liegen.

Standard Life

Die Standard Life Deutschland hebt den Rentenzins erneut an. Seit dem 1. Dezember 2025 gilt für alle ablaufenden Rentenversicherungen und sofortbeginnenden Renten der neue Satz von 2,95 Prozent.

Damit erfolgt die dritte Erhöhung innerhalb von drei Jahren. Im Dezember 2022 wurde der Rentenzins von 1,25 Prozent auf 1,75 Prozent angehoben, im August 2023 folgte ein weiterer Schritt um einen Prozentpunkt auf 2,75 Prozent.

Das Niveau gilt für alle bestehenden Verträge, bei denen die Rente aktuell beginnt, sowie alle neu abgeschlossenen sofortbeginnenden Renten.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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