Trends in der Basis-Rente

„Die dynamische steuerliche Nähe könnte ein Hemmnis gewesen sein“

Die staatlich geförderte Rürup-Rente erfahre nicht die Aufmerksamkeit, die ihr eigentlich gebührt, meint André Schröter. Der Vertriebskoordinator Leben bei der Gothaer spricht im Interview über Vorbehalte, den Charme von Kleinbetragsrenten, die Open-Market-Option und erklärt, warum PIBs wichtig sind und die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige Innovationen verhindert.
© Gothaer
André Schröter ist Vertriebskoordinator Leben bei der Gothaer.

Pfefferminzia: Die Basis-Rente tut sich nach wie vor schwer im Vertrieb. Welches sind die größten Vorbehalte gegenüber dem Produkt?

André Schröter: Die klassische Kritik an der Basis-Rente ist ihre zu geringe Flexibilität mit dem Hauptargument, dass sie nicht kapitalisiert, sondern nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden kann. Hinzu kommt die eingeschränkte Vererbbarkeit.

Wie können Berater auf die Hemmnisse reagieren?

Eine Möglichkeit bietet die Kleinbetragsrente. Ist das angesparte Vermögen so gering, dass sich eine Verrentung für den Versicherer nicht lohnt, erlaubt der Gesetzgeber die Kapitalabfindung. Die Grenze für die Kleinbetragsrente ist gesetzlich festgelegt und steigt jedes Jahr um etwa 2 bis 4 Prozent. Mittlerweile bildet sie einen Kapitalgegenwert von 8.500 bis 10.000 Euro ab. Für diese Abfindungsregelung werden alle bestehenden Versicherungen bei einem Anbieter aufsummiert – das gilt aber nicht anbieterübergreifend. Man könnte also mehrere kleine Verträge bei verschiedenen Versicherern haben. Dies entspricht jedoch nicht dem eigentlichen Sinn und Zweck einer Basis-Rente. Sie soll vielmehr wie die gesetzliche Rente das Langlebigkeitsrisko absichern. Ich denke, ein weiteres Hindernis im Vertrieb ist die Steuernähe des Produkts. Es wird im Vertrieb sicherlich förderlich sein, wenn 2025 die volle Abzugsfähigkeit der Einzahlungen erreicht ist. Dies vereinfacht die steuerliche Betrachtung zumindest.

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Welche Trends sehen Sie innerhalb der Basis-Rente?

Ähnliche wie in der privaten Altersvorsorge. Die Kapitalmärkte rücken aufgrund der niedrigen Zinsen in den Vordergrund. Zurzeit setzen die Angebote vor allem auf Fonds, die meist gewisse Aktienmärkte, etwa den MSCI abbilden. Es könnten zukünftig aber auch Fonds mit stärkerem Bezug zu Sachwerten vertreten sein, natürlich nachhaltig, beispielsweise im Immobilienbereich. Ein spezielles Thema ist auch die Portierung. Grundsätzlich kann die Basis-Rente zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden, tatsächlich lassen dies aber bislang nur sehr wenige Tarife zu. Ein Trend geht zur Open-Market-Option, die auch wir in unsere Basisvorsorge Fonds eingebaut haben. Der Kunde kann bei Renteneintritt entscheiden, ob er bei einem anderen Anbieter verrenten will. Bislang ist Basis-Rente noch zu jung, um hier viele Wechsel zu sehen, zumal der Rechnungszins und damit die Verrentungsgrundlagen in den vergangenen Jahren geringer wurde. Bei Portierung und Open-Market-Option dürfte aber mittelfristig Bewegung hereinkommen.

Welche weiteren Merkmale sollte eine gute fondsbasierte Basis-Rente haben?

Eine schlanke und transparente Kostenstruktur ist wichtig, die potenzielle Wertentwicklung von Fonds sollten über die Bruttohochrechnungsmethode ausgewiesen werden – nicht nur im PIB, sondern fairerweise auch im individuellen Angebot. Neben aktiv gemanagten Fonds sollte eine gute Basis-Rente auch ETFs und nachhaltige ETFs in der Fondspalette anbieten. Wichtig ist zudem ein harter Rentenfaktor in adäquater Höhe, den der Versicherer nicht während der Laufzeit ändern kann. Bei aktuellen Top-Tarifen liegt er um die 26 Euro. Er sollte ebenfalls für Zuzahlungen und Beitragserhöhungen gelten. Bei der Produktauswahl sollten Makler nicht nur auf einen Vergleich der Ablaufwerte schauen. Die oft unterschätzte Vergleichsquelle ist das Produktinformationsblatt, das PIB. Hier sind die Kosten und der Rentenfaktor ausgewiesen und alle Ablaufwerte mit derselben Kenngröße berechnet.

Im Koalitionsvertrag ist eine Altersvorsorgepflicht für die Selbstständigen, die sich bislang nicht fürs Alter absichern müssen, vorgesehen. Was würde dies für die Basis-Rente bedeuten?

Ohne Covid-19 wäre die Versicherungspflicht mit Sicherheit in dieser Legislaturperiode gekommen. Jetzt ist der Zeitpunkt der Einführung ungewiss, aber das Problem, welches gelöst werden sollte, besteht natürlich weiterhin. Angedacht war ein Hybridmodell, bei dem Selbstständige zwischen der staatlichen Rente im Umlageverfahren und der kapitalgedeckten Rente in Form der Basis-Rente wählen können. Auch wenn die Pflicht noch nicht Gesetz ist, hat sie erste Auswirkungen: Aktuell sind kaum wirkliche Innovationen in der Basis-Rente zu erwarten. Da die Versicherer nicht wissen, ob weitere Ansprüche an die Produkte im Rahmen der Versicherungspflicht kommen und jede Produktänderung eine aufwändige und kostspielige Zertifizierung nach sich zieht, halten sich die Anbieter derzeit zurück.

Die Branche fordert dringend eine Reform der Riester-Rente. Ist die Basis-Rente auch reformbedürftig?

Natürlich wären einige Anpassungen an den tatsächlichen Lebensverlauf eines Menschen wünschenswert. Zum Beispiel sollten nicht nur Ehen, sondern auch Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung berücksichtigt werden können. Schön wäre auch eine Teilkapitalisierung wie bei der Riester-Rente in Höhe von 30 Prozent. Aber die Basis-Rente ist in der gleichen Vorsorgeschicht wie die gesetzliche Rente. Wenn etwas bei der Basis-Rente geändert wird, müsste dies auch in der gesetzlichen geschehen. Daher erwarte ich persönlich keine gesetzliche Reformen – außer gegebenenfalls Impulse der Versicherungspflicht –, was aber den heutigen Mehrwert einer Basisvorsorge natürlich nicht schmälert.

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