- Von Juliana Demski
- 06.01.2021 um 13:50
Seit dem 1. Januar 2021 zahlen 90 Prozent der Deutschen keinen Solidaritätszuschlag (Soli) mehr. Der Grund: Die Freigrenzen wurden deutlich angehoben, sodass er für Bezieher eines niedrigen oder mittleren Einkommens vollständig entfällt. Weitere 6,5 Prozent zahlen ab sofort zudem weniger als zuvor. Anders gesagt: Der Soli liegt auch 2021 weiterhin bei 5,5 Prozent der zu leistenden Einkommensteuer (ESt), er kommt aber erst ab einer deutlich höheren Einkommensschwelle zum Tragen.
„Topthema zum Jahreswechsel ist der Wegfall des Soli-Zuschlags“
SPD will Soli in Rente umleiten
„Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags kann den Steuerzahlern ein spürbares Plus im Portemonnaie bescheren“, weiß Isabell Gusinde von der Postbank. „Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens können Familien diesbezüglich bis zu knapp 1.900 Euro im Jahr sparen.“
Die genauen Zahlen sehen so aus:
Die Freigrenzen steigen für Einzelveranlagte von 972 Euro auf 16.956 Euro im Jahr und für zusammen veranlagte Ehepartner von 1.944 Euro auf 33.912 Euro. Bedeutet: Der Soli wird erst ab einer zu zahlenden Einkommensteuer, die über diese Freigrenze hinaus geht, fällig.
Oberhalb dieser Freigrenzen wird der Soli schrittweise an den vollen Satz von 5,5 Prozent herangeführt. Keinerlei Ersparnis bringt die Steuererleichterung für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 96.409 Euro für Singles beziehungsweise 192.818 Euro für zusammen veranlagte Paare.
Beispiel: Herr Meier, nicht verheiratet, verdient ausgesprochen gut. 2020 konnte er sich über ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro freuen. Demnach musste er eine Einkommensteuer in Höhe von 33.036 Euro zahlen. Die ESt liegt damit sowohl über der Soli-Freigrenze von 2020 (972 Euro) als auch über der von 2021 (16.956 Euro).
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren