Renditen, Gebühren, Provisionen

Bafin veröffentlicht Merkblatt zu Kapitallebensversicherungen

Im Titel des Bafin-Merkblatts steckt das Wort „Wohlverhalten“ – Lebensversicherer sollen sich also in Hinblick auf ihre Produkte anständig aufführen und ihren Kunden nützen. Deshalb tauchen im Text auch sämtliche Reizworte auf: Gebühren, Renditen, Provisionen, Fehlanreize. Allzu konkret wird es trotzdem nicht.
Bafin-Gebäude in Bonn
© picture alliance / Bildagentur-online/Schoening
Bafin-Gebäude in Bonn

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat ihr bereits angekündigtes Merkblatt zu Kapitallebensversicherungen veröffentlicht. Vollständig heißt es „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ und soll dafür sorgen, dass die benannten Versicherungen ihren Kunden auch wirklich nützen und Interessenskonflikte im Vertrieb ausbleiben.

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Adressaten sind in- und ausländische Lebensversicherer, die die Bafin beaufsichtigt, die unter die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD fallen und die hierzulande kapitalbildende Lebensversicherungen am Start haben. Wobei letztere ausdrücklich auch fondsgebundene Produkte mit einschließen. Die Versicherer sollen also in ihren Produktfreigabeverfahren ebenso wie in der fortlaufenden Überwachung einen „angemessenen Kundennutzen“ prüfen und feststellen. Den müssen sie dokumentieren und der Bafin auf Verlangen vorzeigen können.

Was ein angemessener Kundennutzen ist, bleibt freilich unklar, denn das Merkblatt enthält keine konkreten Zahlen. Vieles dürfte künftig also eine Frage der Interpretation oder von Gerichtsverhandlungen sein.

Hier einige ausgewählte Punkte aus dem Merkblatt.

Renditeziele

Um den Kundennutzen prüfen zu können, sollen die Versicherer Renditeziele angeben. Die sollen wiederum zu dem passen, was die Kunden von ihrem Produkt erwarten. Außerdem müssen sie auf Produktart, Chancen und Risiken abgestimmt sein.

Wichtig ist dabei auch die Frage, ob das Renditeziel nur nach Kosten oder nach Kosten plus Inflation zu verstehen ist. Letzteres wäre dann eine sogenannte reale Rendite, für die man laut Bafin das mittelfristige Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) zugrunde legen könnte. Das beträgt übrigens – trotz aller zuletzt geführten Diskussionen – nach wie vor 2 Prozent pro Jahr.

Doch Renditeziele auszugeben, ist nicht alles. Die Versicherer müssen sie grundsätzlich auch erreichen, oder wie es die Bafin im Merkblatt schreibt: „Ein angemessener Kundennutzen setzt voraus, dass das formulierte Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Dies ist im Rahmen der Produktprüfung mit geeigneten stochastischen Analysen zu prüfen.“

Nun sind gerade bei fondsgebundenen Lebensversicherungen die zukünftigen Renditen alles andere als klar. Um trotzdem den Nutzen abschätzen zu können, sollen Versicherer deshalb mehrere Renditeszenarien aufbereiten. Dabei soll das Renditeziel nicht nur im besten Szenario erreichbar sein, sondern auch in den weniger günstigen.

Kosten

Die Bafin hält es für geeignet, die Kosten anhand der sogenannten Effektivkosten zu beziffern. Die solle man nach der Methode aus der VVG-Informationspflichtenverordnung errechnen. Fallen Vertriebskosten außerhalb des Produkts an, zum Beispiel über separate Honorare, sollen die Produktanbieter diese „angemessen bei der Produktprüfung berücksichtigen“ – also mit einrechnen.

Allerdings bestimmt die Bafin nicht, welche Kosten für Eigenaufwand, Provision und Vertrieb in Ordnung sind, und welche nicht. Stattdessen schreibt sie nur: „Diese Kosten müssen angemessen sein.“ Gegensteuern sollen die Versicherer auf jeden Fall, wenn Provisionen bei unterschiedlichen Vertriebspartnern stark voneinander abweichen. Das könnte nämlich dazu führen, dass die Kunden des einen die Provision des anderen Vertriebs mitbezahlen – und das will die Bafin nicht.

Weichen Provisionen zwischen unterschiedlichen Produkten voneinander ab, soll der Lebensversicherer prüfen, ob auch die Kundennutzen unterschiedlich sind. So könnten fondsgebundene Produkte höhere Provisionen enthalten als klassische, weil auch der Beratungsaufwand höher ist, heißt es im Merkblatt. Das müsse der Versicherer dann aber prüfen.

Mehrere Szenarien sollen hingegen dann wieder auftauchen, wenn Versicherer in Euro festgelegte Kosten berechnen (Stückkosten). Dann sollen sie zeigen, wie diese bei unterschiedlich hohen jährlichen Beiträgen zu Buche schlagen.

Storno

Lebensversicherer sollten beherzigen, dass nicht jeder Kunde die komplette Sparphase durchhält (oft auch aus ganz logischen Gründen). Deshalb sollen sie künftig in den Szenarioanalysen auch erwartete Storni nach plausiblen Laufzeiten mit einbeziehen. Plausible Laufzeiten sind Zeitpunkte, ab denen ein „wesentlicher Anteil“ der möglichen Kunden wahrscheinlich kündigen könnte. Als wesentlichen Anteil sieht die Bafin auf jeden Fall die Hälfte der möglichen Kunden an. Und auch diesen Menschen soll das Produkt dann schon genützt haben.

Bestandsprovisionen bei Investmentfonds

Zahlen Fonds aus ihren Gebühren eine Bestandsvergütung, bekommen auch die Anbieter entsprechender Fondspolicen ein Stück vom Kuchen ab. Laut Merkblatt sollen sie künftig prüfen, ob diese Geldflüsse für Fehlanreize sorgen könnten. Und ob sie sie durch Maßnahmen in ihrem Produkt ausgleichen können. Zum Beispiel, indem sie andere Kosten senken, die Kunden höher an Überschüssen beteiligen oder besondere Überschussanteile ausschütten.

Außerdem sollten Versicherer prüfen, ob nicht auch die Vertriebspartner direkt Bestandsprovisionen auf die Fonds erhalten. Und wenn das der Fall ist, müssen sie das mit den eigenen Provisionen und vor allem dem angestrebten Kundennutzen abgleichen.

Fehlanreize im Vertrieb

Fehlanreize sind seit Jahren der Zankapfel zwischen Gegnern und Befürwortern von Provisionen. Und es steht in der Tat immer die Gefahr im Raum, dass Vermittler eben nicht im Interesse ihrer Kunden handeln, sondern bevorzugt solche Produkte empfehlen, die ihnen besonders hohe Provisionen bringen.

Das kann auch das Merkblatt der Bafin nicht ausräumen. Stattdessen verlangt es, dass Lebensversicherer solchen Konflikten nachgehen. Wörtlich heißt es: „Um zu beurteilen, ob ein Anreiz sich nachteilig auf die Qualität der betreffenden Dienstleistung für den Kunden auswirkt, haben die LVU eine Gesamtanalyse vorzunehmen, bei der sämtlichen relevanten Faktoren, die das Risiko einer nachteiligen Auswirkung auf die Qualität der betreffenden Dienstleistung für den Kunden erhöhen beziehungsweise senken können, sowie den organisatorischen Maßnahmen, die zur Verhinderung des Risikos einer nachteiligen Auswirkung ergriffen werden, Rechnung getragen wird.“

Versicherer sollten beispielsweise prüfen, wofür die Provision konkret fällig wird (Abschluss, bestimmte Tätigkeit oder sonstiges) und ob sie sich nur auf reine Zahlen oder auch qualitative Kriterien bezieht. Und am Ende könnte man besonders hohe Abschlussprovisionen auch daran knüpfen, wie hoch oder vielmehr wie niedrig die Stornoquote in diesem Vertrieb ist.

Das gesamte Merkblatt der Bafin finden Sie hier.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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