- Von Redaktion
- 03.05.2016 um 09:58
Die Frankfurter Neue Presse hat zum Thema private Pflegezusatzversicherung mit Verbraucherschützerin Daniela Hubloher gesprochen. Sie ist Expertin für Gesundheitsdienstleistungen und Patientenrechte bei der Verbraucherzentrale Frankfurt.
Hubloher empfiehlt, genau zu prüfen, ob eine private Pflegezusatzversicherung wirklich notwendig ist. „Man kann auch auf andere Weise vorsorgen. Vor allem wer Rücklagen oder eine andere Altersvorsorge hat, braucht nicht unbedingt eine Pflegezusatzversicherung“, sagt sie. Wichtiger sei es, erst andere Risiken abzusichern. Dazu gehörten etwa eine Haftpflicht-, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine gute Altersvorsorge.
Der Abschluss einer Pflegeversicherung sei in den Köpfen der meisten Leute erst präsent, wenn die Betroffenen bereits alt seien – und dann sei der Einstieg in die Versicherung extrem teuer. „Gleiches gilt, wenn sie nicht mehr gesund genug sind“, so Hubloher. Es sei nur bis zum 55. Lebensjahr sinnvoll ist, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte sich gut überlegen, ob er die Kosten auch dauerhaft tragen könne. „Denn wenn man die Versicherung kündigen muss, ist das eingezahlte Geld weg. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass die Beiträge mit der Zeit steigen können“, sagt Hubloher weiter.
Vom Typ her empfiehlt die Verbraucherschützerin am ehesten ein Pflegetagegeld. Interessierte sollten vor einem Abschluss auf folgende Punkte achten, meint sie:
1. Folgt die Einstufung bei der Pflegezusatzversicherung der Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung? Sei das nicht der Fall, könne die Versicherung zusätzliche Untersuchungen verlangen und unter Umständen Leistungen verweigern.
2. Sind alle drei Pflegestufen abgesichert? Nur 12 Prozent der Pflegebedürftigen würden in Pflegestufe III landen. Tarife, die also nur diese Pflegestufe absichern, sind laut Hubloher nicht empfehlenswert.
3. Möglichst kurze oder keine Wartezeit: Tarife ohne Wartezeit sollten Kunden vorziehen, sagt die Expertin. Auch bei einem Wechsel zwischen den einzelnen Pflegestufen sollte der Kunde nicht erst nach Monaten sein Geld bekommen.
4. Prüfen sollten Sparer auch, ob ihre Versicherung eine Dynamik enthalte.
5. Beitragsbefreiung im Pflegefall: Ist der Kunde zum Pflegefall geworden, sei es gut, wenn er dann keine Beiträge mehr zahlen müsse.
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