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- 17.03.2017 um 10:33
Mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum Jahreswechsel 2016/2017 gelten auch neue Regeln für die Einstufung als Pflegefall. Demenzerkrankte Personen etwa sollen jetzt einfacher Zugang zu den staatlichen Leistungen erhalten.
Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, hat das eine Antragswelle auf Pflegeleistungen bei den Krankenkassen zur Folge. „Wir hatten im Januar 2017 einen Anstieg der Anträge um ein Drittel im Vorjahresvergleich“, so der Bundesgeschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Peter Pick gegenüber der Zeitung. Bisher lag das Plus eher bei 5 Prozent. Gegen Mitte des Jahres rechnet Pick mit einer Normalisierung bei den Anträgen.
Bei der Bundesregierung habe man mit solchen Werten gerechnet, so der Pflegebeauftragte Karl-Josef Laumann. Etwa 500.000 Menschen hätten durch die Reform zusätzlich Anspruch auf Pflegeleistungen.
Wie wirkt sich das auf die Kosten aus? Das hat der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang berechnet. Wie die Augsburger Allgemeine weiter berichtet, legen die Kosten der Pflegekassen wegen der Reform um ein Viertel zu. Langfristig werde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung daher steigen müssen.
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