Während in Deutschland Versicherer und Fondsgesellschaften unter Hochdruck an ihren neuen geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen arbeiten, bastelt in Brüssel die EU weiter an der Reform ihres gefloppten, europäischen Altersvorsorge-Produkts. Das Pan-European Personal Pension Product (Pepp) soll es EU-Bürgern ermöglichen, grenzüberschreitend und EU-weit privat für das Alter vorzusorgen. Das Konzept fand jedoch bislang kaum Anklang – die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa listet in ihrer Pepp-Übersicht nur zwei Anbieter – und wird daher überarbeitet.
Nachdem im vergangenen Herbst die EU-Kommission in ihrem Rentenpaket Verbesserungsvorschläge machte, hat nun das Europäische Parlament einen Berichtsentwurf vorgelegt, verfasst von Stéphanie Yon-Courtin, Berichterstatterin im federführenden Wirtschafts- und Währungsausschuss (Econ).
Der Berichtsentwurf gehe in die richtige Richtung, heißt es vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Damit sind wir ein Stückchen näher an der Realität, dass die Verbreitung von Pepp allein auf Honorarbasis, und dazu mit einem starren Kostendeckel nicht von Erfolg gekrönt sein kann“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Das sieht der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ähnlich und begrüßt, dass der Bericht in zwei für die Vermittlerschaft zentralen Punkten dem Vorschlag der Kommission widerspricht.
Während die Kommission die Beratungspflicht für das Basis-Pepp laut AfW faktisch aufheben wollte, sehe der Econ-Bericht Beratung als einen wichtigen Bestandteil des Abschlusses eines Altersvorsorgeprodukts – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard- oder ein maßgeschneidertes Pepp handele. „Dass das Parlament das beratungsfreie Basis-Pepp stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs. Ein Altersvorsorgeprodukt, das man ohne jede Beratung durchwinkt, hätte weder den Verbrauchern genützt noch das Vertrauen geschaffen, das ein solches Produkt für seinen Erfolg braucht“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Er hat jedoch auch Kritik, denn es gilt ein „Digital-First“-Ansatz. Die Beratung soll standardmäßig digital erfolgen. Persönliche Beratung ist zwar ebenfalls möglich, allerdings müssen Kunden diese ausdrücklich einfordern. „Die persönliche Beratung wird zur Ausnahme auf Anfrage, der digitale Weg zum Normalfall“, kritisiert Rottenbacher. „Als AfW sehen wir das genau umgekehrt: Die persönliche Beratung durch einen unabhängigen Vermittler ist keine Sonderleistung, die der Kunde eigens einfordern muss, sondern der eigentliche Qualitätsanker.“
In diesem Punkt stimmt der BVK dem AfW voll zu: „Für derart weitreichende Entscheidungen wie die Absicherung im Alter muss zuerst eine persönliche Beratung durch Vermittler stehen. Nur wenn der Kunde ausdrücklich darauf verzichtet, könnten Vorsorgende eine digitale Abschlussstrecke durchlaufen“, so Heinz.
Als ebenfalls entscheidend für Vermittler sieht der AfW, dass im Econ-Berichtsentwurf die Definition der Beratung „auf unabhängiger Basis“ gestrichen ist und ebenso die Vorgabe, dass Beratung zum Basis-Pepp ausschließlich unabhängig und provisionsfrei erfolgen dürfe. Damit entfalle die drohende Verengung des Beratungskanals auf ein reines Honorarmodell.
Der starre Kostendeckel von einem Prozent beim Basis-Pepp wurde oft als ein Grund für das Scheitern des Pepp angeführt. Die EU-Kommission hatte diesen Deckel bereits in ihrem Rentenpaket gekippt. Der Econ-Berichtsentwurf hält an diesem Vorschlag fest.
Der Berichtsentwurf soll im Herbst beraten und anschließend vom EU-Parlament verabschiedet werden. Danach können die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat der EU und dem EU-Parlament beginnen. Der AfW ist zuversichtlich, dass die Pepp-Reform rechtzeitig vor den nächsten Europa-Wahlen 2029 abgeschlossen ist.
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