Obwohl VL-Sparen ab 2024 attraktiver wird

Viele Deutsche verschenken vermögenswirksame Leistungen

Mit vermögenswirksamen Leistungen können Beschäftigte bequem ihr finanzielles Polster aufbessern – zumindest in der Theorie. Denn tatsächlich verzichtet die Mehrheit (57 Prozent) darauf, jeden Monat 40 Euro zusätzlich zum Gehalt einzustreichen. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Postbank. Dabei werden die Leistungen im nächsten Jahr für viele noch attraktiver.
© picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
Vermögenswirksame Leistungen sind eigentlich eine feine Sache, doch viele Beschäftigte nutzen sie nicht.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sollen Beschäftigte dazu animieren, sich ein zusätzliches finanzielles Polster aufzubauen. Trotzdem nimmt die Mehrheit der Beschäftigten (57 Prozent) keine entsprechenden Leistungen in Anspruch. Lediglich 40 Prozent haben einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Vor allem jene Menschen, die den Zuschuss besonders gut gebrauchen könnten, gehen oft leer aus: Nur jeder vierte Befragte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von unter 2.500 Euro (27 Prozent) bildet Rücklagen über VL. Das ergab eine aktuelle Yougov-Umfrage im Auftrag der Postbank.

Vermögenswirksame Leistungen funktionieren so, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter jeden Monat bis zu 40 Euro zusätzlich zum Gehalt überweist. Dieses Geld darf der Mitarbeiter dann in spezielle Spar- und Anlageprodukte investieren. Geregelt wird diese Praxis durch das Vermögensbildungsgesetz. „Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat die Sparanstrengungen der Bürger noch einmal zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage“, so der Hinweis der Experten von der Postbank. Eine attraktive Sache für Arbeitnehmer also, sollte man meinen. Doch warum machen dann so viele nicht mit?

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„Viele Beschäftigte kennen anscheinend diese Form der Vermögensbildung nicht“, sagt Thomas Farber von der Postbank. So gibt dann auch jeder sechste Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen (17 Prozent) an, nicht zu wissen, was VL sind. Unter Befragten mit höherem Einkommen trifft dies nur auf jeden Neunten (11 Prozent) zu.

Staat will Fondssparen fördern

In Zukunft will der Staat sogar noch mehr Menschen zum VL-Sparen animieren und mit der Arbeitnehmersparzulage belohnen – allerdings nur, wenn ihre VL in einen Aktienfondssparplan fließen. „Auch Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind förderfähig“, betonen die Experten der Postbank. Bislang wurden Sparleistungen von Beschäftigten nur dann gefördert, wenn deren zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritt.

Laut Zukunftsfinanzierungsgesetz entfällt diese Grenze im Falle einer Wertpapieranlage oder Mitarbeiterbeteiligung ab dem 1. Januar 2024. Zudem soll der Förderbetrag kräftig steigen – von maximal 80 Euro auf 240 Euro im Jahr. Laut Postbank lassen aktuell 21 Prozent der VL-Sparer Geld in einen Aktienfondssparplan fließen. Durch die Reform der Arbeitnehmersparzulage könne sich ihre Zahl deutlich erhöhen, heißt es bei der Bank.

Bislang sei der Bausparvertrag die am häufigsten genutzte VL-Anlage (36 Prozent), gefolgt von der betrieblichen Altersversorgung (24 Prozent). Auch ein Baukredit lässt sich laut Postbank per VL tilgen – tatsächlich nutzten diese Möglichkeit aber nur 2 Prozent der Beschäftigten. Die Konditionen dieser VL-Anlagen ändern sich durch das neue Gesetz nicht, so der Hinweis der Experten.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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