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Das Gebäude der LBS in München: Das Oberlandesgericht München erklärte das Handeln der Landesbausparkasse für rechtens. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 30.09.2016 um 12:33
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:30 Min

Neues Futter für die Diskussion, ob Bausparkassen gut verzinste Altverträge kündigen dürfen oder nicht. Genau das hatte die LBS Bayern gemacht. Der Betroffene zog daraufhin vor Gericht. Das Oberlandesgericht München erklärte die Kündigung nun als rechtens. Warum, lesen Sie hier.

Was ist geschehen?

Die LBS Bayern kündigt einen Bausparvertag, der seit zehn Jahren zuteilungsreif ist, bei dem der Sparer aber kein Darlehen abruft. Der Betroffene zieht daraufhin vor Gericht.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht München gibt der Bausparkasse Recht (Aktenzeichen 5 U 1637/16). Dabei beruft es sich auf das Kündigungsrecht aus Paragraf 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, welches Darlehensnehmer vor zu langen Bindungen an festen Zinssätzen schützen soll.

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