Kapitalanlage

EU vereinheitlicht Regeln für Erfolgsgebühren bei Fonds

Wann genau dürfen Fondsmanager Erfolgsgebühren, die sogenannten Performance Fees, einstreichen? Das hat die europäische Wertpapierbehörde Esma nun geregelt. Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt die Vorgaben.
© Thomas Padilla/MaxPPP/dpa
Börsenkurse flattern auf einer Anzeigetafel der Euronext vorbei. Euronext ist eine „Mehrländerbörse“, sie betreibt die Börsen in Amsterdam, Brüssel, Dublin, Lissabon und Paris und hat ihren Sitz in Amsterdam.

Die europäischen Wertpapierbehörde Esma hat Vorgaben für die Erhebung von Performance-Gebühren erarbeitet. Diese Gebühren fallen, wenn vereinbart, an, sobald Fondsmanager es schaffen, bestimmte Renditeschwellen zu überspringen.

Der Zeitraum, für den diese Erfolgsgebühr erhoben werden darf, soll laut Esma grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen. Misst sich der Fondsmanager an einem Vergleichsindex, muss er diesen in einem Zeitraum von fünf Jahren übertreffen. Einen Rückstand auf den Index innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre, muss der Manager also mindestens wieder aufgeholt haben.

Nun gibt es auch Fonds, die eine Erfolgsgebühr auf Basis der sogenannten High Watermark vorsehen. Der Fondsmanager muss also einen einmal erreichten Höchststand des Fonds übertreffen, erst dann darf er die Gebühr einstreichen. Laut Esma muss bei diesen Fonds der Höchststand auch innerhalb eines Betrachtungszeitraums von fünf Jahren übertroffen werden.

„Das sind ausgewogene Regeln zu Performance Fees im Interesse der Anleger und der Branche“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. „Sie stellen sicher, dass Anleger keine erfolgsabhängigen Gebühren für eine schlechte Performance bezahlen müssen.“

Beseitigung des Flickenteppichs

Der Betrachtungszeitraum von fünf Jahren sei gut gewählt, höher dürfe er aber nicht liegen. Sonst könne etwa eine drastische Marktkorrektur beim High-Watermark-Modell dazu führen, dass Fondsmanager trotz guter Leistungen langfristig keine Aussicht auf eine solche Vergütung hätten.

Die Regeln seien ein großer Schritt zur Beseitigung des Flickenteppichs, der in der Europäischen Union bei Performance Fees herrscht, heißt es weiter vom Fondsverband. Während in Deutschland erfolgsabhängige Gebühren im Jahr 2012 in den Musterkostenklauseln der deutschen Aufsichtsbehörde Bafin geregelt wurden, gebe es in anderen EU-Staaten entweder davon abweichende oder überhaupt keine Vorgaben.

Die nationalen Aufsichtsbehörden haben nach Übersetzung der neuen Regeln jeweils zwei Monate Zeit anzugeben, ob sie die neuen Regeln befolgen werden.

Mehr zum Thema

Die sechs besten Anbieter von Fondspolicen
Start-up Fairr verkauft Aktien aus Riester-Fondssparplänen

Viele Unternehmen ächzen unter der finanziellen Last der Corona-Krise. Auch das Start-up Fairr musste nun…

Diese Aktienfonds schlugen den Vergleichsindex

Die Frage, ob Fondsmanager ein so gutes Händchen bei der Aktienauswahl haben, dass sie sogar…

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia