Es ist eine Diagnose, die keiner hören möchte. Weder für sich selbst noch für die Angehörigen: Demenz. „Weg vom Geist“ oder „ohne Geist“ lautet die wörtliche Übersetzung aus dem Lateinischen. Und beschreibt damit ziemlich genau, was diese Krankheit so schrecklich macht. Die Betroffenen verlieren nach und nach ihre geistigen Fähigkeiten und dadurch vielfach auch das, was sie als Menschen ausmacht.
Sie erkennen Angehörige und das eigene Zuhause nicht mehr, vergessen, was sie vor fünf Minuten gemacht haben, suchen ihre längst verstorbenen Eltern, glauben, dass ihnen jeder etwas Böses will, verlernen Fähigkeiten wie Autofahren, den Fernseher bedienen, Lesen, flüssiges Sprechen, werden im schlimmsten Fall selbst aggressiv.
Unter dem Sammelbegriff Demenz fasst man chronische Erkrankungen des Gehirns zusammen, die mit einem schleichenden Verfall kognitiver, emotionaler und sozialer Fähigkeiten zusammenfallen. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit, die weltweit rund 65 Prozent der Demenzfälle ausmacht – und aktuell nicht heilbar ist.
Dieses Schicksal ereilt dabei auch hierzulande immer mehr Menschen. Zum Ende des Jahres 2021 lebten in Deutschland fast 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Rund 440.000 Menschen im Alter 65 plus kamen allein in dem Jahr hinzu, berichtet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft. Wegen der Alterung der deutschen Gesellschaft nimmt die Zahl der Betroffenen zu. Schätzungen zufolge könnten in Deutschland im Jahr 2050 bis zu 2,8 Millionen Menschen daran erkrankt sein.
Keine schönen Aussichten. Zumal die Betroffenen – gerade in späteren Phasen der Demenzerkrankung – in aller Regel auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen sind. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 den Pflegebedürftigkeitsbegriff in der sozialen Pflegeversicherung ausgeweitet. Die drei Pflegestufen wichen damit den fünf Pflegegraden, die auch nachlassende geistige Fähigkeiten berücksichtigen.
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes (GKV) oder von Medicproof (PKV) bewerten seitdem die sechs Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Lasten, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für jeden Bereich gibt es Punkte, mittels derer die Gutachter die Pflegebedürftigen in einen von fünf Pflegegraden einordnen – Pflegegrad 1 gilt für Personen mit geringer Beeinträchtigung und Pflegegrad 5 für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen.
Je nach Pflegegrad gibt es dann unterschiedlich hohe Geld- und Sachleistungen von der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung. In Pflegegrad 2 liegt das monatliche Pflegegeld etwa bei 332 Euro, in Pflegegrad 5 sind es 947 Euro. Es steht zur freien Verfügung und kann etwa für die Bezahlung einer Haushaltshilfe oder Putzfrau eingesetzt werden. Auch für die stationäre Pflege im Heim werden monatliche Leistungen zur Verfügung gestellt. Bleiben wir bei Pflegegrad 2 und 5, sind das 770 beziehungsweise 2.005 Euro monatlich.
Angesichts der stetig steigenden Kosten in der Pflege ist das aber ein Tropfen auf den heißen Stein. Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) beträgt die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten für stationäre Pflege und dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, im bundesweiten Durchschnitt 2.468 Euro. 2022 waren es noch 2.179 Euro. Wobei die Spanne von 1.868 bis 2.847 Euro reicht, es hängt vom Bundesland ab.
Die Eigenanteile für die Unterbringung im Pflegeheim steigen stetig weiter. „Gründe hierfür sind gestiegene Kosten in allen Bereichen und dass Leistungszuschläge nur für die reinen Pflegeaufwendungen gewährt werden“, erklärt Michael Kleinlein aus der Leistungsabteilung der Universa.
Die beiden größten Posten beim Eigenanteil allerdings sind die Investitionskosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Sie müssen weiterhin komplett vom Pflegebedürftigen beglichen werden. Die eigene Vorsorge über eine private Pflegezusatzversicherung wird daher immer wichtiger. „Diese sollte nicht nur über alle fünf Pflegegrade im Pflegeheim leisten, sondern auch bei häuslicher Pflege durch Angehörige und ambulante Pflegedienste“, empfiehlt Kleinlein.

Die drohende Pflegelücke lässt sich im Wesentlichen mit einem der folgenden Produkte schließen: Bei der Pflegetagegeldversicherung können Versicherte die Höhe des Tagegeldes für jeden Pflegegrad meist frei wählen. Im Pflegefall wird das Tagegeld unabhängig davon ausgezahlt, ob es tatsächlich für die Pflege oder andere Dinge verwendet wird. Die Pflegekostenversicherung kommt nur für tatsächlich entstandene und nachgewiesene Pflegekosten auf. Die Leistungen sind an den konkreten Pflegezweck gebunden. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt der Versicherer bei der Pflegerentenversicherung schließlich eine festgelegte Pflegerente, die sich am Pflegegrad orientiert. Das Geld ist nicht zweckgebunden, also frei verfügbar.
Das Problem dabei: Pflege ist zwar aus Sicht der Versicherungen ein Thema mit riesigem Potenzial. Im Jahr 2022 hatten erst rund 4,17 Millionen Menschen in Deutschland eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen – entweder individuell oder als betriebliche Pflegeversicherung.
Beim Bundesbürger und im Vertrieb ist dieses Thema aber noch nicht richtig angekommen. Da die Pflege und ihre finanziellen Folgen vom Gros der Kunden verdrängt wird, bleibt das Thema der Pflegeabsicherung meist auch im Beratungsgespräch außen vor. Am „besten“ ist es für das Risikobewusstsein, wenn der potenzielle Kunde in der Familie mit einem Pflegefall zu tun hat.
Ein nicht zu unterschätzendes Hindernis in der Pflegeberatung ist aber auch der Preis der Absicherung. Die Deutschen geben nicht gerne viel Geld für etwas aus, das noch weit in der Zukunft liegt und so vage ist wie ein möglicher Pflegefall. Weshalb die Analysten der Rating-Agentur Assekurata mal ermittelt haben, wie teuer ein zusätzlicher Pflegeschutz tatsächlich ist.
Für ihre Studie unterstellten sie unterschiedliche Eintrittsalter und simulierten eine Pflegekosten- und drei feste Pflegetagegeldtarife. Der Pflegekostentarif verdoppelte den gesetzlichen Zuschuss bei stationärer Pflege (100 Prozent Aufstockung). Und die Tagegeldtarife zahlten monatlich 2.400 Euro ab Pflegegrad 2. Da sich die Leistungen trotzdem unterschieden, landete ein Tarif im unteren, einer im mittleren und einer im oberen Preissegment.
Das Ergebnis: Für den Pflegekostentarif zahlte ein 25-Jähriger 20 Euro monatlich, ein 45-Jähriger 41 Euro und ein 65-Jähriger 104 Euro. Die Pflegetagegeldtarife rangierten für den 25-Jährigen zwischen 37 und 67 Euro, für den 45-Jährigen zwischen 84 und 162 Euro und für den 65-Jährigen zwischen 222 und 411 Euro pro Monat. Der frühe Abschluss lohnt also mal wieder.
Mit der Pflegetagegeldversicherung lässt sich, wie bereits beschrieben, die Höhe des Tagegeldes für jeden Pflegegrad meist frei wählen. Manche Versicherer leisten dabei erst ab Pflegegrad 2. Darüber hinaus bieten die Versicherer aber oft auch Assistance-Leistungen an, die sehr wertvoll sein können.
Die Mecklenburgische Krankenversicherung zum Beispiel bietet eine Pflegeheimplatzgarantie. Sie vermittelt und organisiert also bei Bedarf einen Platz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Angesichts der mitunter knapp werdenden Pflegeplätze keine schlechte Sache. Aber auch Menüservice, Fahrdienst, Einkaufshilfe, Haustierbetreuung oder Beratungsservices für die Angehörigen sind beim Pflegetagegeld dabei.
Der Münchener Verein ist einen eigenen Weg gegangen und hat die Deutsche Demenz-Versicherung im Angebot. Sie bietet Zahlungen bis zu 600 Euro im Monat. Der Abschluss ist ab Geburt bis zu einem Alter von 75 Jahren möglich. Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Die Leistung erfolgt dabei unabhängig davon, ob ein Pflegegrad erreicht ist.
Um eine Tagegeldleistung für Demenz zu beantragen, genügt ein Pflegegutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherungen oder die Stellungnahme eines Neurologen oder Psychiaters. Zusätzlich gibt es neben einer Experten-Hotline auch ein Betreuungsprogramm für pflegende Angehörige, Hilfe bei der Vermittlung von Kurzzeit-Pflegeplätzen innerhalb von 48 Stunden oder eines vollstationären Pflegeheimplatzes innerhalb von 24 Stunden.
Fazit Es ist zu erwarten, dass angesichts immer weiter steigender Kosten die Pflegelücke weiter zunehmen wird. Um später nicht auf die eigenen Kinder (so vorhanden) oder Sozialhilfe angewiesen zu sein, empfiehlt sich vor allem eines, schreibt Rita Fester, Analystin bei der Assekurata Rating-Agentur, in einem Blogbeitrag: Eigenverantwortung.
„Es ist wichtig, das Bewusstsein für die Notwendigkeit der eigenen Pflegevorsorge in der Gesellschaft zu schärfen. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung bietet eine kostengünstige Möglichkeit, dieses hohe finanzielle Risiko abzusichern. Dabei gilt: Je früher man mit der Absicherung beginnt, desto erschwinglicher ist sie“, so Fester. Und dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
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